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Wahlen und Volksabstimmung

Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

Wer wird gewählt?

Bei der Kommunalwahl wählen die wahlberechtigten Bürger*innen:

  • Gemeinde- oder Ortschaftsräte
  • Kreisräte im Kreistag der Landkreise
  • Regionalversammlung des Verbands der Region Stuttgart

Ortschaftsräte: Die Mitglieder der Ortschaftsräte werden nach dem gleichen Verfahren gewählt wie die Mitglieder der Gemeinderäte.

Kreistagswahlen: Für die Kreistagswahlen ist der Landkreis in Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlberechtigten haben in ihrem Wahlkreis so viele Stimmen, wie Kreisrät*innen im Wahlkreis zu wählen sind.

Regionalwahl Stuttgart: In der Region Stuttgart wählen die Bürger*innen die Regionalversammlung direkt. Jede Wählerin und jeder Wähler besitzt nur eine Stimme, mit der direkt eine Wählervereinigung bzw. Partei gewählt wird. Kumulieren und Panaschieren sind daher nicht möglich.

Wer darf gewählt werden?

Wählbar sind alle Deutschen und EU-Bürger*innen der jeweiligen Kommune, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (passives Wahlrecht) und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurden.

Wer darf wählen?

Das aktive Wahlrecht haben alle Deutschen und EU-Bürger*innen, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. Wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer Gemeinde oder einem Landkreis haben, dürfen ebenfalls wählen.

Briefwahl

Bis spätestens 19. Mai 2024 gehen den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen und die Europawahl am 9. Juni 2024 zu.

Mit dieser Wahlbenachrichtigung kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (zum Beispiel per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Die Zuständigkeit für die Briefwahl liegt bei den Bürgerämtern. Bei allen Bürgerämtern ist es möglich, die Briefwahl vor Ort auszuüben. Wir bitten die Briefwahlunterlagen entweder online anzufordern oder den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein-Antrag in einen Rathaus-Briefkasten einzuwerfen.

Wir bitten um Beachtung, dass Wahlschein und Briefwahlunterlagen an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt werden dürfen, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Dies kann auch eine Generalvollmacht sein und gilt auch bei Eheleuten und sonstigen Familienangehörigen. Ein Bevollmächtigter darf jedoch bei der Europawahl nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Wir bitten weiterhin schon jetzt alle Briefwähler*innen, die gelben Wahlbriefumschläge (für die Kommunalwahlen) beziehungsweise die roten Wahlbriefumschläge (für die Europawahl) entweder persönlich bei den Bürgerämtern abzugeben oder in einen Rathaus-Briefkasten einzuwerfen.
Bitte achten Sie darauf, dass der gelbe Wahlbriefumschlag und der rote Wahlbriefumschlag getrennt abgegeben beziehungsweise übersandt werden.

Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nach Eingang Ihrer Wahlbenachrichtigung möglich.
 

Zum Ablauf der Online-Beantragung:

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergeramt@filderstadt.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Die Online-Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen kann bis Donnerstag, 6. Juni 2024, 12 Uhr, vorgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist können Wahlscheine nur noch bei den Bürgerämtern beantragt werden. Am Freitag, 7. Juni 2024, erhalten Sie die Briefwahlunterlagen zwischen 12 und 18 Uhr nur noch beim Bürgeramt Bernhausen, Dr.-Peter-Bümlein-Platz 1.

Ab Anfang/Mitte Mai rechnen wir damit, dass uns alle Stimmzettel vorliegen und die Briefwahlunterlagen ausgestellt und übersandt beziehungsweise ausgehändigt werden können. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um den Antrag, wenn Sie am Wahltag abwesend ist. Sobald alle Briefwahlunterlagen und Stimmzettel aus dem Druck kommen, werden die Anträge bearbeitet.

Wichtige Termine vor dem Wahltermin 9. Juni 2024

28. April 2024:

  • Stichtag für die Eintragung aller Wahlberechtigten von Amts wegen.
  • Maßgeblich für die Zuordnung des Wahlorts ist, wo der/die Wahlberechtigte an diesem Tag mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Verzieht er nach diesem Stichtag, kann er/sie am Zuzugsort nur dann wählen, wenn er vorher einen Eintragungsantrag in der Zuzugsgemeinde gestellt hat.

19. Mai 2024:

  • Fristende für den Zugang bei der Gemeindebehörde von sämtlichen Eintragungsanträgen in das Wählerverzeichnis.
  • Bis 19. Mai 2024 werden spätestens alle Wahlbenachrichtigungen an die Wahlberechtigten (ins Wählerverzeichnis eingetragene Wähler) von der Gemeindebehörde zugestellt. Die Zustellung durch die städtischen Austräger*innen beginnt voraussichtlich Ende April 2024. Bitte kümmern Sie sich im Zweifelsfall rechtzeitig um die Klärung, ob Sie für die gewünschte Wahlart wahlberechtigt sind und bei einem etwaigen Umzug, wo Sie ins Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Weitere Besonderheiten

a) Stimmzettelvorabversand

Anders als bei den Parlamentswahlen werden bei den Kommunalwahlen jedem/jeder Wahlberechtigten die Stimmzettel vorab zugesandt. Sie erhalten deshalb in den Wochen vor dem Wahltermin vorab die Stimmzettel der Kommunalwahlen, für die Sie wahlberechtigt sind (maximal Stimmzettel für Gemeinderatswahl, Kreistagswahl und Regionalwahl). Dieser Stimmzettelvorabversand hat nichts mit Briefwahl zu tun, sondern ist das gesetzlich vorgeschriebene Prozedere, damit sich die Wähler*innen vorab mit der Vielzahl der Stimmen, Kandidat*innen und Stimmzettel vertraut machen können. Diese Stimmzettel bringen Sie dann zweckmäßigerweise vorausgefüllt ins Wahllokal mit, wobei es auch dort Kommunalwahlstimmzettel gibt. So ist ein schnelleres Durchlaufprozedere im Wahllokal bei vier gleichzeitig stattfindenden Wahlen gewährleistet.

b) Verschiedene Wahlrechtsvoraussetzungen Kommunalwahlen

Für das Wahlrecht gelten nicht bei allen drei Kommunalwahlen die gleichen Voraussetzungen. So dürfen z.B. bei der Gemeinderats- und Kreistagswahl Deutsche und Unionsbürger mit mindestens dreimonatigem Hauptwohnsitz im Wahlgebiet und den sonstigen Voraussetzungen ab 16 Jahren wählen. Bei der Regionalwahl ist dies für den Personenkreis der Unionsbürger*innen nicht möglich, ansonsten gelten die oben genannten Voraussetzungen.

c) Briefwahl

Ab Anfang/Mitte Mai rechnen wir damit, dass alle Stimmzettel da sind und die Briefwahlunterlagen ausgestellt und übersandt beziehungsweise ausgehändigt werden können. Bitte kümmern Sie sich auch hier rechtzeitig um den Antrag, wenn Sie am Wahltag abwesend ist. Auch schon vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung kann mit einfachem schriftlichen Antrag unter Nennung der Personalien (Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und Straßenangabe) bei den Bürgerämtern der Stadt Filderstadt die Briefwahl beantragt werden (zum Beispiel bei mehrmonatiger Abwesenheit im Ausland vor der Wahl). Sobald alle Briefwahlunterlagen und Stimmzettel aus dem Druck kommen, werden die Anträge bearbeitet.

d) Urnenwahl am Wahltag

Die Abgabe der Kommunalwahlstimmzettel erfolgt in Urnenumschlägen, die jeweils farblich verschieden sind und zur Farbe der Stimmzettel passen. Umschlag und Stimmzettel für die Gemeinderatswahl sind eosinfarben („rosa“), für die Kreistagswahl sind sie grün und für die Regionalwahl orange.  Die Abgabe des Europawahlstimmzettels erfolgt gefaltet mit der Rückseite nach außen ohne Umschlag, wie Sie es von sonstigen Parlamentswahlen gewohnt sind.

Wahlhilfe in Leichter Sprache

In der PDF-Datei erhalten Interessierte Infos zur Kommunalwahl in Leichter Sprache: Wahlhilfe (PDF, 7,924 MB)

Weitere Infos

Interessierte können sich auch gerne über die Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg informieren.

Europawahl am 9. Juni 2024

Wer wird gewählt?

Alle fünf Jahre wählen die Bürger*innen der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Wie viele Abgeordnete werden gewählt?

2024 werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt.

Wie werden die Abgeordneten gewählt?

Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt. Listenwahlvorschläge können für einzelne Länder oder es kann eine gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. In Deutschland werden geschlossene Listen genutzt, dass heißt Wähler*innen können die Reihenfolge der Kandidat*innen auf der Liste nicht verändern.

Wer kandidiert?

Parteien und sonstige politische Vereinigungen können Wahlvorschläge einreichen. Als Einzelperson kann man bei der Europawahl nicht kandidieren.

Wer darf wählen?

In Deutschland ist wahlberechtigt, wer

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet sein);
  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
  • in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürger*innen).

Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt. In Deutschland am Sonntag, 9. Juni 2024.

Unionsbürger*innen aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jede*r darf aber nur einmal wählen.

Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.

Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus Ihres Wohnorts bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden (Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)
 

Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung. Weitere Informationen zur Wahlteilnahme in allen Amtssprachen der EU erhalten Interessierte ebenfalls über die Homepage des Bundesministeriums.

European Elections on 9th June 2024

The 10th direct elections to the European Parliament are being held in the EU on 6th to 9th June 2024. In Germany, these elections will take place on Sunday, 9th June 2024. Union citizens from other EU Member States who live in Germany may vote in either their home Member State or in Germany as their Member State of residence, but everyone may only vote once.

To vote in Germany, you must be registered in your place of residence in Germany. Once registered, you will automatically be notified of future European elections. To register, you must apply at the town or city hall of your place of residence by Sunday,19th May 2024 at the latest. You may also register by mail to the municipality of your place of residence (Please note the official opening hours and time needed for mail delivery!).
 

For a registration form and information sheet, please visit www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html or your municipal administration. You will find more information about voting in all the official EU languages at www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

Wahlhilfen

Leichte Sprache

In der PDF-Datei erhalten Interessierte Infos zur Europawahl in Leichter Sprache: Wahlhilfe (PDF, 5,362 MB)

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann? 

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.  

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Wegen der jüngsten Mitteilung des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e.V. (dazu Nr. 1.5) bietet sich folgende Ergänzung an: „Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter: 0800/00096710
(gebührenfrei) zu erhalten.“ 

Mehr Infos

Interessierte können sich auch gerne über die Homepage europa.eu informieren.

Bundesweites Pilotprojekt: Informationen zu Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV) hat mitgeteilt, dass er zur Europawahl 2024 ein Pilotprojekt startet. Es wird erstmals bundesweit ab Ende April 2024 die Möglichkeit bestehen, Informationen zu den Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter: 0800/00096710 (gebührenfrei) zu erhalten.

Das Wahlamt ist während den üblichen Öffnungszeiten und am Freitag, 7. Juni 2024, bis 18 Uhr, beziehungsweise am Samstag, 8. Juni 2024, zwischen 11 und 12 Uhr unter der Telefonnummer: 0711/7003-3280 (Anke Lißner) zu erreichen.

Kontakt

Wahlen
Telefon 0711 7003-3280
Fax 0711 7003-73280

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