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Politik & Gremien

 

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger Filderstadts und das Hauptorgan der Stadt


Er legt die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder der Oberbürgermeister in bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder diese kraft Gesetzes zuständig ist.

Mitglieder des Filderstädter Gemeinderates bei einer Sitzung

Der Gemeinderat verabschiedet den Haushalt der Stadt und entscheidet über eine Fülle von Aufgaben wie

  • Schaffung neuer Wohn-/Industriegebiete
  • Bauanträge für Wohn- und Geschäftshäuser sowie sonstige Bauvorhaben
  • Straßen, Brücken, Kanalbauten
  • Kindergärten, Schulen, Bäder, Sportanlagen, Dienstgebäude
  • Spielplätze, Grünanlagen
  • Zuschüsse an Vereine
  • Beiträge, Gebühren etc.


Auf der Grundlage der Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat der Gemeinderat eine Hauptsatzung erlassen,
in welcher insbesondere die Aufgaben des Gemeinderates und die Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse
sowie der Oberbürgermeisterin geregelt ist.

Zur Aufgabenbewältigung wurden vier beschließende Ausschüsse gebildet. In diesen Ausschüssen werden Tagesordnungspunkte vorberaten, dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen oder Entscheidungen direkt getroffen aufgrund der festgelegten Zuständigkeitsbereiche. Diese sind in der Hauptsatzung geregelt.

Der Gemeinderat in der Bürgerkommune - ein starker Partner!

Date de modification 24-07-2012 08:10
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