Parken in Filderstadt zu supergünstigen Tarifen in durchgehend geöffneten Parkhäusern
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| Kurzzeittarife: | |
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bis zu einer 1 Stunde |
0,20 € |
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bis zu 4 Stunden |
0,50 € |
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Tageskarte |
1,00 € |
Parktarife P+R-Gebäude an der S-Bahn-Station
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Kurzzeitparktickets und Tageskarten sind gegen Zahlung des Entgeltes am Parkscheinautomaten zu lösen. Im Parktarif ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Bezahlung nur mit Geldkarte oder Münzen möglich; es ist kein Wechselgeldautomat vorhanden.
Höchstparkdauer: 14 Tage Das Abstellen eines Kraftfahrzeuges ist nur Personen gestattet, die ihre Fahrt anschließend mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortsetzen und einen gültigen Parkschein von außen gut sichtbar im Kraftfahrzeug auslegen. |
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Tageskarten |
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1. - 3. Tag 1,00 €/Tag Bezahlung nur mit Geldkarte oder Münzen möglich. |
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4. - 14. Tag 5,00 €/Tag Problemlose Bezahlung nur mit Geldkarte möglich! |
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Kein Wechselgeldautomat vorhanden! |
| Monatskarte |
12,50 € |
| Halbjahreskarte |
62,50 € |
| Jahreskarte |
100,00 € |
Benutzungsregelung für das Park+Ride-Gebäude an der S-Bahn-Station
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Mit dem Einfahren in das Parkhaus kommt ein Mietvertrag mit den Stadtwerken Filderstadt (Vermieter) über einen Kraftfahrzeug-Einstellplatz zu den nachfolgenden Bedingungen zustande, die der Benutzer (Mieter) als verbindlich anerkennt. Eine Verwahrung des Kraftfahrzeugs ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Vorfinden eines freien Einstellplatze Haftung des Parkhausbetreibers Die Stadtwerke (Vermieter) übernehmen keine Bewachung der eingestellten Fahrzeuge oder eine sonstige Obhutspflicht. Sie haften insbesondere nicht für Schäden, die durch andere Parkhausbenutzer oder durch sonstige dritte Personen an eingestellten Fahrzeugen, an deren Zubehör oder an den in solchen Fahrzeugen befindlichen Gegenständen verursacht worden sind. Die Stadtwerke haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von ihnen, ihren Beamten, Beschäftigten oder Beauftragten nachweislich verschuldet wurden. Die Einstellung der Kraftfahrzeuge erfolgt im Übrigen auf eigenes Risiko des Parkhausbenutzers. Störungen an den technischen Einrichtungen des Parkhauses berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen. Haftung des Parkhausbenutzers Der Parkhausbenutzer (Mieter) haftet für alle durch ihn selbst, seine Beschäftigten, Beauftragten oder seine Begleitpersonen den Stadtwerken (als Eigentümerin und Vermieterin des Parkhauses) oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden und Verunreinigungen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Schäden oder Verunreinigungen durch das eingestellte Kraftfahrzeug hervorgerufen wurden, ohne dass es eines Verschuldensnachweises durch die Stadtwerke bedarf. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden unverzüglich den Stadtwerken zu melden. Hausordnung Im P+R-Gebäude darf nur Schritttempo gefahren werden.
Das Rauchen und offenes Feuer Das Abstellen von Fahrzeugen, die nicht verkehrstauglich bzw. nicht zugelassen sind Der Aufenthalt von Personen, der nicht im Zusammenhang mit dem Nutzungszweck des Parkens stehen Die Verunreinigung des P+R-Gebäudes, z.B. durch Vandalismus oder durch schadhafte Fahrzeuge (Austritt von Kraftstoffen u.ä.) Jegliche Arbeiten am und im Kraftfahrzeug |
Weitere Auskünfte erhalten Sie gerne von den
Stadtwerken Filderstadt
Telefon: 07158 93907-0
Telefax: 07158 93907-27
E-Mail: stadtwerke@filderstadt.de



