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Parken in Filderstadt zu supergünstigen Tarifen in durchgehend geöffneten Parkhäusern

 

 Parkgarage Schlössle, Bernhausen  Parkhaus an der S-Bahn-Station in Bernhausen
Parkgarage Schlössle
Obere Bachstraße 25
Filderstadt-Bernhausen
25 Parkplätze


P+R-Gebäude an der S-Bahn-Station Filderbahnstraße 14
Filderstadt-Bernhausen
350 Parkplätze


Parktarife Parkgarage Schlössle

Kurzzeittarife:  

bis zu einer 1 Stunde 

0,20 €

bis zu 4 Stunden

0,50 €

Tageskarte 

1,00 €

 

Parktarife P+R-Gebäude an der S-Bahn-Station

Kurzzeitparktickets und Tageskarten sind gegen Zahlung des Entgeltes am Parkscheinautomaten zu lösen. Im Parktarif ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

Bezahlung nur mit Geldkarte oder Münzen möglich; es ist kein Wechselgeldautomat vorhanden.

Kostenlos dürfen parken:

  • Motorradfahrer und
  • Kunden mit Schwerbehindertenausweis Vermerk AG (außergewöhnlich behindert - Ausweis muss gut sichtbar ausgelegt sein).

Höchstparkdauer: 14 Tage 

Das Abstellen eines Kraftfahrzeuges ist nur Personen gestattet, die ihre Fahrt anschließend mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortsetzen und einen gültigen Parkschein von außen gut sichtbar im Kraftfahrzeug auslegen.


Tageskarten

1. - 3. Tag       1,00 €/Tag

Bezahlung nur mit Geldkarte oder Münzen möglich.

4. - 14. Tag    5,00 €/Tag

Problemlose Bezahlung nur mit Geldkarte möglich!


Kein Wechselgeldautomat vorhanden!

Ausweise für längere Parkzeiten bzw. Dauerparkausweise sind nur im P+R-Gebäude und nur unter dem Nachweis einer gültigen Bahnkarte (Monats-, Halbjahres- oder Jahreskarte) möglich. Diese können Sie entweder bei den Stadtwerken oder im Bürgeramt/i-Punkt erwerben. Ferner können Halbjahresparkausweise im Abonnement zusammen mit der VVS-Wertmarke über den VVS bezogen werden.


Monatskarte

  12,50 €

Halbjahreskarte

  62,50 €

Jahreskarte

100,00 €

 

Benutzungsregelung für das Park+Ride-Gebäude an der S-Bahn-Station

Mit dem Einfahren in das Parkhaus kommt ein Mietvertrag mit den Stadtwerken Filderstadt (Vermieter) über einen Kraftfahrzeug-Einstellplatz zu den nachfolgenden Bedingungen zustande, die der Benutzer (Mieter) als verbindlich anerkennt. Eine Verwahrung des Kraftfahrzeugs ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

Der Mieter hat keinen Anspruch auf Vorfinden eines freien Einstellplatze

Haftung des Parkhausbetreibers

Die Stadtwerke (Vermieter) übernehmen keine Bewachung der eingestellten Fahrzeuge oder eine sonstige Obhutspflicht. Sie haften insbesondere nicht für Schäden, die durch andere Parkhausbenutzer oder durch sonstige dritte Personen an eingestellten Fahrzeugen, an deren Zubehör oder an den in solchen Fahrzeugen befindlichen Gegenständen verursacht worden sind. Die Stadtwerke haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die von ihnen, ihren Beamten, Beschäftigten oder Beauftragten nachweislich verschuldet wurden. Die Einstellung der Kraftfahrzeuge erfolgt im Übrigen auf eigenes Risiko des Parkhausbenutzers. Störungen an den technischen Einrichtungen des Parkhauses berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen.

Haftung des Parkhausbenutzers

Der Parkhausbenutzer (Mieter) haftet für alle durch ihn selbst, seine Beschäftigten, Beauftragten oder seine Begleitpersonen den Stadtwerken (als Eigentümerin und Vermieterin des Parkhauses) oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden und Verunreinigungen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Schäden oder Verunreinigungen durch das eingestellte Kraftfahrzeug hervorgerufen wurden, ohne dass es eines Verschuldensnachweises durch die Stadtwerke bedarf. Der Mieter ist verpflichtet, Schäden unverzüglich den Stadtwerken zu melden.

Hausordnung

Im P+R-Gebäude darf nur Schritttempo gefahren werden.


Im Bereich des P+R-Gebäudes ist nicht gestattet:

Das Rauchen und offenes Feuer

Das Abstellen von Fahrzeugen, die nicht verkehrstauglich bzw. nicht zugelassen sind

Der Aufenthalt von Personen, der nicht im Zusammenhang mit dem Nutzungszweck des Parkens stehen

Die Verunreinigung des P+R-Gebäudes, z.B. durch Vandalismus oder durch schadhafte Fahrzeuge (Austritt von Kraftstoffen u.ä.)

Jegliche Arbeiten am und im Kraftfahrzeug


Die Stadtwerke sind berechtigt, vorschriftswidrig abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Mieters zu entfernen. Dies gilt insbesondere, wenn das eingestellte Fahrzeug durch undichten Tank oder andere Schäden den Betrieb der Parkierungsanlage gefährdet, das Fahrzeug nicht zugelassen ist bzw. kein Nummernschild besitzt. Das Gleiche gilt für Fahrzeuge, die während der Einstelldauer durch die Polizei aus dem Verkehr gezogen werden. 


Weitere Auskünfte erhalten Sie gerne von den

Stadtwerken Filderstadt
Telefon: 07158 93907-0
Telefax: 07158 93907-27
E-Mail: stadtwerke@filderstadt.de


date modified 09-02-2010 11:51
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