Beratende Gremien
Aufgrund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg kann der Gemeinderat zur Vorberatung einzelner Verhandlungsgegenstände beratende Gremien bestellen.
Über die Besetzung dieser Gremien entscheidet der Gemeinderat.
Mitglieder können sein Stadträtinnen/Stadträte, Jugendgemeinderätinnen/Jugendgemeinderäte sowie sachkundige Bürgerinnen und Bürger.
Derzeit gibt es 5 beratende Gremien:

