Melderegisterauskunft
Auf Antrag kann die Meldebehörde über bestimmte Personen - sofern keine Auskunfts- oder Übermittlungssperre besteht -
Auskünfte an Dritte erteilen. Diese beinhalten:
- Vor- und Familiennamen
- akadamische Grade und Titel
- Anschrift
Für den Antrag wird per Lastschriftverfahren ein Betrag von 10,00 € eingezogen.
Beantragung Melderegisterauskunft

