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Google Street View - Einwohnerunterrichtung

 

Wer als Betroffener der Veröffentlichung von Aufnahmen seines Gebäudes oder Grundstücks im Internet bei Google Street View widersprechen will, muss dies jetzt tun

 

Die Widerspruchsfrist wurde nach massiver Kritik bis 15. Oktober 2010, 24:00 Uhr, verlängert.

 

Widerspruch über Google-Internetseite: Unkenntlichmachung (Verpixelung) beantragen 

 

Per Post oder E-Mail:

 

Musterbrief Widerspruch gegen Veröffentlichung (ausfüllbar - Word-/Rich-Text-Datei)

 

Musterbrief Widerspruch gegen Veröffentlichung (PDF-Datei)

 

Das Unternehmen sicherte zu, dass rechtzeitig eingehende Widersprüche noch vor der Veröffentlichung berücksichtigt werden.

 

Darüber hinaus ist aber auch nach der Veröffentlichung noch ein Widerspruch möglich.

 

Alles Wissenswerte zum Widerspruchsrecht und umfassende datenschutzrechtliche Hinweise zu Google Street View  haben die Datenschutzaufsichtsbehörden zusammengestellt. 

 

Innenministerium Baden-Württemberg: 

http://www.im.baden-wuerttemberg.de/de/Datenschutz_bei_Google_Street_View/228352.html

 

 

 

Allgemeine Informationen zu den Befahrungen und zum Datenschutz

 

In Deutschland wurden bereits seit 2008 für Street View Foto-Aufnahmen gemacht, so dass Fahrzeuge schon in allen Landkreisen und kreisfreien Städten unterwegs waren. Grundsätzlich ist es Ziel, von allen öffentlichen Straßen Aufnahmen zur Verfügung zu stellen. 2010 wurden im Wesentlichen nur noch Lücken gefüllt und Fahrten dort wiederholt, wo es technische Probleme mit dem Bildmaterial gab.

 

Google Street View: http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/where-is-street-view.html

 

Auf Drängen der Datenschutzaufsichtsbehörden hat sich Google bereit erklärt, den datenschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen unter anderem folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Das Unternehmen informiert die Öffentlichkeit rechtzeitig darüber, in welchen Ortschaften in der nächsten Zeit Straßen- und Gebäudeaufnahmen erfolgen.   Da in einem Fall festgestellt wurde, dass Aufnahmen in einer nicht in der Liste enthaltenen Stadt gefertigt wurden, haben die Datenschutzaufsichts-behörden Google aufgefordert, nur in Orten zu fotografieren, für die dies zuvor angekündigt wurde.

  • Gesichter fotografierter Personen werden automatisch unkenntlich gemacht („verpixelt“).
    Hierzu ist kein Widerspruch der Betroffenen erforderlich.
  • Fotografierte Kfz-Kennzeichen werden ebenfalls automatisch unkenntlich gemacht („verpixelt“).
    Hierzu ist kein Widerspruch der Betroffenen erforderlich.   

  

Betroffene, die zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte verhindern wollen, dass Fotos ihres Hauses oder ihrer Wohnung im Internet veröffentlicht werden, sollten sich möglichst rasch, nachdem sie von den Aufnahmen erfahren, an das Unternehmen wenden und ihren Widerspruch gegen die Veröffentlichung erklären.

 

 

Aktuelle Informationen über die Website des Bundesministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
 
mit Widerspruch-Musterbriefen in verschiedenen Dateiformaten, auch barrierefrei.

 

Beschluss zur datenschutzrechtlichen Bewertung von digitalen Straßenansichten
 

Gutachten des Schleswig-Holsteinischen Landtags zu Rechtsfragen betreffend den Internet-Dienst Google Street View

 



 

date modified 27-08-2010 07:49
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