Google Street View - Einwohnerunterrichtung
Wer als Betroffener der Veröffentlichung von Aufnahmen seines Gebäudes oder Grundstücks im Internet bei Google Street View widersprechen will, muss dies jetzt tun
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Die Widerspruchsfrist wurde nach massiver Kritik bis 15. Oktober 2010, 24:00 Uhr, verlängert.
Widerspruch über Google-Internetseite: Unkenntlichmachung (Verpixelung) beantragen
Per Post oder E-Mail:
Musterbrief Widerspruch gegen Veröffentlichung (ausfüllbar - Word-/Rich-Text-Datei)
Musterbrief Widerspruch gegen Veröffentlichung (PDF-Datei)
Das Unternehmen sicherte zu, dass rechtzeitig eingehende Widersprüche noch vor der Veröffentlichung berücksichtigt werden.
Darüber hinaus ist aber auch nach der Veröffentlichung noch ein Widerspruch möglich.
Alles Wissenswerte zum Widerspruchsrecht und umfassende datenschutzrechtliche Hinweise zu Google Street View haben die Datenschutzaufsichtsbehörden zusammengestellt.
Innenministerium Baden-Württemberg: http://www.im.baden-wuerttemberg.de/de/Datenschutz_bei_Google_Street_View/228352.html
Allgemeine Informationen zu den Befahrungen und zum Datenschutz
In Deutschland wurden bereits seit 2008 für Street View Foto-Aufnahmen gemacht, so dass Fahrzeuge schon in allen Landkreisen und kreisfreien Städten unterwegs waren. Grundsätzlich ist es Ziel, von allen öffentlichen Straßen Aufnahmen zur Verfügung zu stellen. 2010 wurden im Wesentlichen nur noch Lücken gefüllt und Fahrten dort wiederholt, wo es technische Probleme mit dem Bildmaterial gab.
Google Street View: http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/where-is-street-view.html
Auf Drängen der Datenschutzaufsichtsbehörden hat sich Google bereit erklärt, den datenschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen unter anderem folgende Maßnahmen zu ergreifen:
Betroffene, die zur Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte verhindern wollen, dass Fotos ihres Hauses oder ihrer Wohnung im Internet veröffentlicht werden, sollten sich möglichst rasch, nachdem sie von den Aufnahmen erfahren, an das Unternehmen wenden und ihren Widerspruch gegen die Veröffentlichung erklären.
Aktuelle Informationen über die Website des Bundesministeriums für Ernährung,
Beschluss zur datenschutzrechtlichen Bewertung von digitalen Straßenansichten
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