Aufenthaltstitel, elektronischer (eAT)
Aufenthaltstitel werden ab dem 1. September 2011 als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße ausgestellt.
Zur Einführung des eAT wurden alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet. Ziel ist es, die Aufenthaltstitel der EU zu vereinheitlichen und durch die Nutzung biometrischer Daten die Bindung zwischen Dokumenteninhaber und Dokument zu erhöhen und vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen. Es wird für jeden Drittstaatsangehörigen (auch Säuglinge oder Kind) ein eigener eAT ausgestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es keine Umtauschaktion von alten Aufenthaltstiteln in Etikettform in den neuen eAT geben wird. Dies bedeutet, dass alle bisherigen Aufenthaltstitel bis zum Ablauf der Befristung beziehungsweise bis zur Neuausstellung oder Verlängerung des Reisepasses gültig bleiben und erst bei der Beantragung der entsprechenden Verlängerung beziehungsweise dem Übertrag des Aufenthaltstitels ein eAT bestellt wird.
Da auf dem Chip des Elektronischer Aufenthaltstitels auch die Fingerabdrücke gespeichert werden, ist künftig generell immer die persönliche Vorsprache bei antragstellenden Personen ab dem 6. Lebensjahr erforderlich. Ferner muss das Foto biometrietauglich sein.
Die maximale Gültigkeitsdauer liegt bei 10 Jahren für unbefristete Aufenthaltstitel. Sie ist allerdings an die Passgültigkeit gebunden. Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels genutzt.
Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich Wartezeiten von ca. 4 - 6 Wochen. Die Ausländerbehörde ist dann nicht mehr in der Lage, Ihren Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu verlängern. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge.
Weitere Informationen (Beantragung, erforderliche Unterlagen, Kosten)
Informationsblätter in verschiedenen Sprachen (PDF - nicht barrierefrei) des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:
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Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
- Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
- Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer
- Blaue Karte-EU
Die Karte wird einen Chip enthalten, auf dem
- personenbezogene Daten
- biometrischen Daten (das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke)
- Daten für elektronische Behördendienste (Elektronischer Identitätsnachweis (eID)
- Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
- zusätzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z. B. zur Erwerbstätigkeit)
gespeichert sein werden.
- Informationen der Bundesdruckerei zum elektronischen Identitätsnachweis (eID) (externes PDF, nicht barrierefrei, 313 KB)
- Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur auf den Seiten der Bundesnetzagentur
Kontakt
Amt für Sicherheit, Ordnung und Soziales
Ausländerbehörde
Rosenstraße 16
70794 Filderstadt
Frau Lißner - Tel. 0711 7003-333
Frau Weinmann - Tel. 0711 7003-331
Herr Neubauer - Tel. 0711 7003-328


