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Urkundenanforderung online

 

Zu jedem in Filderstadt beurkundeten Personenstandsfall wie Geburt, Eheschließung, Sterbefall und ab 01.01.2012 auch Lebenspartnerschaften, können nachträglich Urkunden ausgestellt werden.


Die Bezahlung der gebührenpflichtigen Urkunden erfolgt durch die Erteilung einer einmaligen Einzugsermächtigung zur Abbuchung von Ihrem Konto.

Die Gebühren betragen pro Urkunde 12,00 € plus 1,00 € Versandporto per einfachem Brief, auf Wunsch als Einschreiben mit einem Versandporto von zuzüglich 3,50 €.

Folgende Personenstandsurkunden können Sie hier online bestellen:

  • Geburtsurkunde bzw. beglaubigter Registerauszug
  • Eheurkunde bzw. beglaubigter Registerauszug
  • beglaubigter Auszug aus dem früheren Familienbuch
  • Sterbeurkunde bzw. beglaubigter Registerauszug
  • Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. beglaubigter Registerauszug

Im Feld "zusätzliche Bemerkungen" können Sie uns mitteilen, ob wir Ihnen die Urkunde in Format DIN A5 oder DIN A4 ausstellen sollen.

Zur Online-Bestellung


Das Bestellformular öffnet sich in einem neuen Fenster mit verschlüsselter Verbindung.

Wir weisen darauf hin, dass die Übersendung der Antragsdaten durch ein Verschlüsselungsverfahren abgesichert ist (SSL-verschlüsselt) und die Daten von keinem Dritten eingesehen werden können.

Anmerkungen:

Bis 1975 hatte Filderstadt 5 Standesämter. Die Standesämter Bernhausen, Bonlanden auf den Fildern, Harthausen, Plattenhardt und Sielmingen. Diese fünf ehemals selbstständigen Gemeinden wurden im Rahmen der Gemeindereform zur Stadt Filderstadt.

Personenstandsurkunden werden von den Standesämtern innerhalb der gesetzlichen Fortführungsfristen (für Eheregister 80 Jahre, Geburtenregister 110 Jahre, Sterberegister 30 Jahre) aus den Personenstandsregistern bzw. -büchern ausgestellt. Nach Ablauf der Fortführungsfristen werden die Personenstandsregister bzw. -bücher an das Stadtarchiv Filderstadt abgegeben. Sollten Sie hieraus Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an das Archiv.

Für die Zeit vor Inkrafttreten des Reichspersonenstandsgesetzes (1876) stehen Eintragungen in Kirchenbüchern über die Personenstandsfälle inländischen Personenstandsurkunden gleich. Dies hat zur Konsequenz, dass die kirchlichen Körperschaften verpflichtet sind, über alle Eintragungen in Kirchenbüchern aus dieser Zeit in gleicher Weise Auskunft zu erteilen.

 

Kontakt:

Standesamt
Frau Münster
Telefon 0711 7003-326
E-Mail: Standesamt@Filderstadt.de

 



 

date modified 05-11-2012 14:22
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