Startseite   -  Service bieten   -  Stadtverwaltung   -  Haushaltsplan

Haushaltsplan

Doppelhaushalt 2024/2025

In der nachfolgenden PDF-Datei finden Interessierte die Haushaltsrede von Oberbürgermeister Christoph Traub aus der Gemeinderatssitzung vom 23. Oktober 2023.

In der nachfolgenden PDF-Datei finden Interessierte die Haushaltsrede von Stadtkämmerer Georg Braunmüller aus der Gemeinderatssitzung vom 23. Oktober 2023.

Haushaltssatzung/Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2022/2023

Doppelhaushalt 2022/2023 - Gesamtwerk

Doppelhaushalt 2022/2023 – Broschüre

Doppelhaushalt 2022/2023 - Kurzinfo

Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem Nachtragshaushaltsplan 2021

Die Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem Nachtragshaushaltsplan 2021 wurde am 7. Dezember 2020 vom Gemeinderat beschlossen. Durch den Erlass vom 10. Dezember 2020 hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Gesetzmäßigkeit der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragswirtschaftsplanes des Eigenbetriebs FILharmonie bestätigt und die genehmigungspflichtigen Teile genehmigt!

Die ordentlichen Erträge vermindern sich um 10,2 Millionen Euro von 141,7 Millionen Euro auf 131,5 Millionen Euro. Die größten Veränderungen, die alle mit der Coronapandemie zusammenhängen, entstehen mit rund 5,5 Millionen Euro Rückgang bei der Gewerbesteuer und mit vier Millionen Euro Wenigererträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Auch die Schlüsselzuweisungen reduzieren sich um rund 0,6 Millionen Euro.

Die ordentlichen Aufwendungen vermindern sich um rund 0,8 Millionen Euro von 141,7 Millionen Euro auf 140,9 Millionen Euro. Diese setzten sich aus verschiedenen Mehr- und Minderaufwendungen zusammen, wobei hier nur die größten Veränderungen aufgeführt werden. Die Umlagen aus dem Finanzausgleich (Gewerbe-, FAG- und Kreisumlage) reduzieren sich um 3,4 Millionen Euro. Den größten Anteil hat die Kreisumlage, die sich um 2,7 Millionen Euro vermindert, was mit dem Rückgang des Hebesatzes um 3,1 Prozent zu erklären ist. Außerdem gehen die Personalkosten um 1,2 Millionen Euro zurück, da insbesondere im Kinderbe­treuungsbereich voraussichtlich nicht alle Stellen besetzt werden können. Durch die Übernahme des Verlustes der FILharmonie seitens der Stadt reduzieren sich die Abschreibungen der Beteiligungen an der FILharmonie um rund 1,2 Millionen Euro. Dem gegenüber stehen Mehrauf­wendungen durch die von der Gemeindeprüfungsanstalt geforderten Verlustübernahmen aus dem Eigenbetrieb FILharmonie in Höhe von 1,2 Millionen Euro und gegenüber dem Eigenbetrieb Filderstadtwerke für den Verlustausgleich aus der Fildorado GmbH in Höhe von 1,7 Millionen Euro. Des Weiteren entstehen Mehrkosten von 0,65 Millionen Euro bei der Unterhaltung von Gebäuden. Neu veranschlagte Honorarkosten für die Stadtentwicklung schlagen mit 0,3 Millionen Euro zu Buche.

Der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts reduziert sich von 5,1 Millionen Euro um 10,6 Millionen Euro auf -5,5 Millionen Euro.

Die investiven Einzahlungen erhöhen sich von 0,4 Millionen Euro um 4,9 Millionen Euro auf 5,3 Millionen Euro. Die Verbesserung hängt mit Grundstücksver­äußerungen zusammen, die im Jahr 2020 nicht durchgeführt werden konnten und voraussichtlich im Jahr 2021 verwirklicht werden. Die investiven Auszahlungen erhöhen sich um 2,2 Millionen Euro, wobei der größte Anteil auf die Sanierung des Hauptsammlers Obere Bachstraße mit 1,6 Millionen Euro Mehrkosten entfällt. Für weitere Tiefbaumaßnahmen fallen zusätzlich 1,2 Millionen Euro an. Der Hochbaubereich enthält Mehrkosten von 0,5 Millionen Euro. Die Sicherstellung der Liquidität des Eigenbetriebes FILharmonie muss nun laut der Gemeindeprüfungsanstalt in Form einer Verlustübernahme durch die Stadt Filderstadt erfolgen, weshalb sich die Beteiligung an der FILharmonie um 1,1 Millionen Euro reduziert.

Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit dem Nachtragshaushaltplan 2020

Die Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit dem Nachtragshaushaltsplan 2020 wurde am 7. Dezember 2020 vom Gemeinderat beschlossen. Durch den Erlass vom 10. Dezember 2020 hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Gesetzmäßigkeit der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragswirtschaftsplanes des Eigenbetriebs FILharmonie bestätigt und die genehmigungspflichtigen Teile genehmigt!

Die ordentlichen Erträge vermindern sich um 2,7 Millionen Euro von 140,6 Millionen Euro auf 137,9 Millionen Euro. Die größten Veränderungen, die alle mit der Coronapandemie zusammenhängen, entstehen mit rund 7,0 Millionen Euro Rückgang bei der Gewerbesteuer und mit 3,5 Millionen Wenigereinnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Dies wird abgefedert mit Kompensationsmitteln für den Gewerbesteuerrückgang in Höhe von rund 7,9 Mio. Euro, die von Bund und Land aufgebracht werden. Die ordentlichen Aufwendungen erhöhen sich um rund 2,1 Millionen Euro von 140,4 Millionen Euro auf 142,5 Millionen Euro. Wesentliche Positionen sind hierbei eine Kürzung von rund 4,0 Millionen Euro durch eine 30-Prozent-Sperre bei den nicht gebundenen Sachaufwendungen über alle Teilhaushalte hinweg. Außerdem wurden die Personalkosten um 1,9 Millionen Euro reduziert, da insbesondere im Kinderbe­treuungsbereich nicht alle Stellen besetzt werden konnten. Dem gegenüber stehen Mehrauf­wendungen durch die von der Gemeindeprüfungsanstalt geforderten Verlustübernahmen im Eigenbetrieb FILharmonie in Höhe von 1,9 Millionen Euro und gegenüber dem Eigenbetrieb Filderstadtwerke für den Verlustausgleich der Fildorado GmbH in Höhe von 2,3 Millionen Euro. Deshalb reduzieren sich die Abschreibungen der Beteiligungen an der FILharmonie um 1,55 Millionen Euro. Auf Grund der Einbeziehung der Gewerbesteuerkompensationsmittel in den Finanzausgleich wurde die zusätzliche Bildung von Rückstellungen für die Kreis- und Finanzausgleichsumlage mit einem Betrag von 4,3 Millionen Euro vorgesehen.

Der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts reduziert sich von 9,2 Millionen Euro um 2,0 Millionen Euro auf 7,2 Millionen Euro. Die investiven Einzahlungen gehen von 9,3 Millionen Euro um 7,2 Millionen Euro auf 2,1 Millionen Euro zurück. Der Rückgang kann im Wesentlichen damit erklärt werden, dass Grundstücksveräußerungen sich in andere Jahre verschieben oder zum Teil schon vorgezogen wurden. Die investiven Auszahlungen reduzieren sich um 1,9 Millionen Euro, wobei der größte Anteil auf die nicht mehr zulässige Beteiligungszahlung an die FILharmonie in Höhe von 1,55 Millionen Euro entfällt. Die Sicherstellung der Liquidität des Eigenbetriebes FILharmonie muss nun laut der Gemeindeprüfungsanstalt in Form einer Verlustübernahme durch die Stadt Filderstadt erfolgen.

Haushaltssatzung / Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2020/2021

 

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2020/2021 wurde am 02. März 2020 vom Gemeinderat beschlossen. Durch den Erlass vom 14. Mai 2020 hat das Regierungspräsidium Stuttgart die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Filderstadtwerke und FILharmonie bestätigt und die genehmigungspflichtigen Teile genehmigt! Der Ergebnishaushalt enthält im Jahr 2020 ordentliche Erträge in Höhe von 140,6 Mio. Euro und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 140,4 Mio. Euro. Das veranschlagte ordentliche Ergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 153 Tsd. Euro aus. Im Jahr 2021 betragen die ordentlichen Erträge 141,7 Mio. Euro, die ordentlichen Aufwendungen 141,7 Mio. Euro, es wird somit mit einem ausgeglichenen Ergebnis gerechnet. Im Jahr 2020 ist ein Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes in Höhe von ca. 9,25 Mio. Euro im Finanzhaushalt geplant. Im investiven Bereich des Finanzhaushalts sind Einzahlungen in Höhe von 9,28 Mio. Euro und Auszahlungen in Höhe von 20,48 Mio. Euro vorgesehen. Im Jahr 2020 entsteht somit bei Betrachtung des gesamten Haushalts ein Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 1,95 Mio. Euro. Im Jahr 2021 beträgt der Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes ca. 5,13 Mio. Euro. Es sind 415 Tsd. Euro investive Einzahlungen und 16,5 Mio. Euro investive Auszahlungen geplant. Daraus errechnet sich für den Gesamthaushalt unter Berücksichtigung der für 2021 geplanten Kreditaufnahme in Höhe von 3 Mio. Euro ein Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 7,95 Mio. Euro.  Als wichtigste Investitionsbereiche sind im Finanzplanungszeitraum neben dem Ausbau der Kinderbetreuungskapazitäten und dem Ausbau / der Sanierung der Filderstädter Schullandschaft auch die Sanierung des Alten- und Gemeinwesenzentrums in Bernhausen sowie diverse Straßen- und Kanalsanierungsmaßnahmen zu nennen. 

Doppelhaushalt (PDF, 18,288 MB)

Gerne beantworten wir Ihre Fragen zum Haushalt

Kontakt

Finanzen
Aicher Straße 26
70794 Filderstadt
Telefon 0711 7003-239
Fax 0711 7003-7334

Öffnungszeiten