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Balkonkraftwerke – Förderung

Die Förderung für 2023 ist ausgeschöpft. Sobald weitere Mittel bewilligt werden informieren wir Sie an dieser Seite.

Geförderte Anlagen in 2022:

Ausbau Solarstromerzeugung in Filderstadt für mehr Klimaschutz

Hier geht es direkt zum Förderantrag (PDF, 149,2 KB) (Download), den Förderrichtlinien (PDF, 97,1 KB) und der Datenschutzbestimmung (Download) (PDF, 188,6 KB)

Durch Stecker-Solargeräte beziehungsweise Balkonkraftwerke können Haushalte, die über kein eigenes Dach verfügen, einen Beitrag zum Klimaschutz vor Ort leisten und sich gleichzeitig ein bisschen unabhängiger von Energiepreissteigerungen machen.  

Balkonkraftwerk kaufen und installieren, Förderantrag ausfüllen und per E-Mail oder Post an das Umweltschutzreferat schicken:umweltschutz@filderstadt.de oder z. H. Luigia Cosenza, Uhlbergstraße 24, 70794 Filderstadt-Plattenhardt
Was wird gefördert?Stecker-Solargeräte bzw. Balkonkraftwerke mit bis zu 600 Wp Leistung gemäß der Definition der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Bezuschusste Geräte müssen auf Filderstädter Gemarkung betrieben werden.

Wer kann die Förderung erhalten? Antragsberechtigt sind natürliche Personen des privaten Rechts, die Mieter*in oder Eigentümer*in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder eines Einfamilienhauses auf Filderstädter Gemarkung sind. Pro Haushalt darf nur ein Förderantrag gestellt werden.

Förderung als Zuschuss
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bei 150 Euro pro Balkonkraftwerk liegt.

Höhe, Laufzeit und Auszahlung der Förderung
Für das Jahr 2023 stehen Fördermittel in Höhe von ingesamt 25.000 Euro zur Verfügung. Die Förderung wird nach Eingangsdatum des Förderantrags beim Umweltschutzreferat ausbezahlt. Ist die Fördersumme ausgeschöpft, besteht kein Rechtsanspruch auf eine weitere Förderung seitens der Stadt Filderstadt.

Weitere Förderungsvoraussetzungen
Mieter müssen die schriftliche Bestätigung zur Anbringen von Balkonkraftwerken dem Antrag beifügt werden. Ihr Haus steht unter Denkmalschutz? Dann müssen Sie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung beibringen.
Es werden nur Geräte gefördert, die über einen Nachweis in Form einer Eigenerklärung/Konformitätserklärung des Herstellers bzw. Verkäufers über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung, Netzanschlussnorm 4105, DGS-Sicherheitsstandard) verfügen. Nicht förderungsfähig sind Geräte, die vor dem 01.06.2022 (Rechnungsdatum) angeschafft wurden.
Es gelten die rechtsverbindlichen Angaben der Förderrichtlinie, weitere Details zur Förderung können Sie dort entnehmen.

HIER GEHT ES ZUR "SCHRITT FÜR SCHRITT"-ANLEITUNG ZUM EIGENEN BALKONKRAFTWERK.

Kontakt

Umweltschutzreferat
Uhlbergstraße 24
70794 Filderstadt
Telefon 0711 7003-1511
Fax 0711 7003-7793
Herr Dr. Schwarz

Klimaschutzmanager

Telefon 0711 7003-1221
Fax 0711 7003-71221