Umsetzung Lärmaktionsplan Stufe 4 (Geschwindigkeitsbegrenzungen und Halteverbote)
Die Straßenverkehrsbehörde informiert (24.02.2026):
Geschwindigkeitsbeschränkungen und Haltverbote im Zuge der verkehrsbehördlichen Umsetzung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) im Stadtgebiet Filderstadt
Im Rahmen der im vergangenen Jahr abgeschlossenen 4. Stufe der Lärmaktionsplanung hat die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Filderstadt verkehrsrechtliche Maßnahmen ausgearbeitet und angeordnet. Die Aufstellung der Beschilderung durch den Straßenbaulastträger hat begonnen und soll bis zum 30. März 2026 fertig gestellt werden.
Zentraler Baustein der 4. Stufe der Lärmaktionsplanung ist die Einführung von ergänzenden Tempo 30-Abschnitten aus Lärmschutzgründen.
Bereits im Zuge der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung wurden in allen Stadtteilen Geschwindigkeitsbeschränkungen vorgenommen. Diese Abschnitte werden nun im Zuge der vierten Stufe erweitert und auf Tempo 30 km/h ganztags vereinheitlicht. Dies betrifft folgende Straßenzüge:
Im Stadtteil Bernhausen:
>Plieninger Straße (Höhe Gebäude 41 bis Ortsausgang)
>Nürtinger Straße (Neuhäuser Straße bis Johannesstraße)
>Echterdinger Straße (Einmündung Aicher Straße bis Einmündung Stetter Weg)
>Tübinger Straße (von Einmündung Haldenstraße bis Einmündung Talstraße)
>Gemeindeverbindungsstraße nach Bonlanden (zwischen Kreisverkehr Selby Circle bis Ausfahrt Parkplatz ESG)
Straßenabschnitte mit bisher Tempo 30 nachts, künftig ganztägig Tempo 30:
>Neuhäuser Straße
>Nürtinger Straße (Diepoldstraße bis Neuhäuser Straße)
>Karlstraße (Aicher Straße bis Martinstraße)
>Aufgrund der Aufstufung der Talstraße zur Landesstraße ist aus rechtlichen Gründen die bisherige Zone 30 abzubauen und wird durch eine „Tempo 30- Strecke“ mit Einzelbeschilderungen ersetzt.
Im Stadtteil Bonlanden:
>Bonländer Hauptstraße (ab Kreisverkehr Dietrich-Bonhoeffer-Straße 120 bis Einmündung Rotfeldstraße)
Straßenabschnitte mit bisher Tempo 30 nachts, künftig ganztägig Tempo 30:
>Metzinger Straße (Mesnerwiesenstraße bis Gastäckerstraße)
Im Stadtteil Sielmingen:
>Reutlinger Straße (von Einmündung Wielandstraße bis Einmündung Seestraße)
>Sielminger Hauptstraße (von Gänsäckerstraße bis Schreiberstraße)
Straßenabschnitte mit bisher Tempo 30 nachts, künftig ganztägig Tempo 30:
>Bahnhofstraße
>Reutlinger Straße (zwischen Bahnhofstraße und Wielandstraße)
>Sielminger Hauptstraße (zwischen Kantstraße und Gänsäckerstraße)
Im Stadtteil Plattenhardt:
>Stuttgarter Straße (Gebäude 102 bis Nordheim Straße)
>Schulstraße (zwischen Saarstraße und Uhlbergstraße)
Straßenabschnitte mit bisher Tempo 30 nachts, künftig ganztägig Tempo 30:
>Hohenheimer Straße
Im Stadtteil Harthausen:
>Degerlocher Straße (Ortseingang bis Einmündung Heuwiesenweg)
>Grötzinger Straße (Carl-Zeiss-Straße bis zur Brücke nach dem Ortseingang)
Ergänzend werden Halte- und Parkverbote zur Verstetigung des Verkehrsflusses und zur Busbeschleunigung eingerichtet. In den folgenden Straßenabschnitten werden zur Erhaltung der Sicherheit und Ordnung und zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Halt- und Parkverbote angeordnet:
Im Stadtteil Bernhausen:
>Neuhäuser Straße (zwischen Neuhäuser Bach und der Katzenbachstraße sowie zwischen der Breitensteinstraße und der Nürtinger Straße)
>Nürtinger Straße (Zwischen Gartenstraße und Ortsausgang Richtung Sielmingen)
>Rosenstraße (zwischen Burgstraße und Stetter Weg)
Im Stadtteil Bonlanden:
>Bonländer Hauptstraße (zwischen Ringstraße und dem Kreisverkehr Dietrich-Bonhoeffer-Straße)
>Metzinger Straße (zwischen der Gastäckerstraße und der Hohe Straße)
Im Stadtteil Sielmingen:
>Friedhofstraße (zwischen Reutlinger Straße und Enge Straße)
>Bahnhofstraße (Parkstände Höhe Gebäude 35 bis 41)
Im Stadtteil Plattenhardt:
>Stuttgarter Straße (Gebäude 102 bis Schwalben Straße)
>Schulstraße (zwischen Saarstraße und Goethestraße)
Im Stadtteil Harthausen:
>Degerlocher Straße (zwischen Ortseingang und Heuwiesenweg)
>Grötzinger Straße (Höhe Gebäude 50 bis 56)
Änderung der Vorfahrtsregelung in der Mühlenstraße in Filderstadt-Bernhausen zwischen der Felsenstraße und der Karlstraße. Die Einfahrenden Straßenabschnitte der Johannesstraße, Eugenstraße, Amma-Hermann-Straße, Ulrichstraße, Anna-Fischer-Weg und der Felsenstraße werden zu Gunsten der Vorfahrt auf der Mühlenstraße (Busbeschleunigung der Buslinien 817 u. 816 A) wartepflichtig.
Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung. Die neuen Geschwindigkeitsgebote werden nach Ihrer Einführung überwacht werden, d.h. mit den fünf vorhandenen stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen sowie mittels des Verkehrsüberwachungsanhängers und der mobilen Einseitensensoranlage. Ferner werden die neuen Park- und Haltverbotsregelungen durch den Gemeindevollzugsdienstes bestreift werden.
Für Rückfragen steht der Leiter des Ordnungsamtes, Herr Blessing, Tel. 0711 7003 3210 zur Verfügung.
Plan der zulässigen Geschwindigkeiten (PDF, 1,458 MB) in Filderstadt
Lärmaktionsplan Straßenverkehr Stufe 4 (Stand 2024)
2017 wurde auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes der Lärmaktionsplan Straßenverkehr der Stufe 2 (LAP) für die Stadt Filderstadt beschlossen. Dabei handelt es sich um ein Programm zur systematischen Verminderung von Lärmwirkungen auf die Bevölkerung. Dieses beinhaltet technische, bauliche, gestalterische, verkehrliche und/oder organisatorische Maßnahmen.
Anlässlich des Vorliegens der 4. Umgebungslärmkartierung erfolgte 2023/2024 die Überprüfung mit Fortschreibung des LAP. Auf Grundlage der Kartierung und zusätzlich durchgeführter Verkehrszählungen wurden die Lärmwerte für das Stadtgebiet von Filderstadt nach einem EU-weit vorgeschriebenen Verfahren berechnet.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange am Planaufstellungsverfahren gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG hat in der Zeit vom 28. Juni 2024 bis zum 2. August 2024 stattgefunden. Am 24. Februar 2025 wurde der fortgeschriebene LAP inklusive aller Pläne und des Endberichtes sowie der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Der Lärmaktionsplan der Stufe 4 ist damit in Kraft getreten.
| Typ | Name | Datum | Größe |
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Filderstadt LAP4 Pläne.pdf (PDF, 31,02 MB) | 04.07.2024 | 31,02 MB |
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Filderstadt LAP4 Anhänge.pdf (PDF, 229,6 KB) | 27.06.2024 | 229,6 KB |
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Filderstadt LAP 4 Endbericht.pdf (PDF, 2,184 MB) | 17.04.2025 | 2,184 MB |

