Landesprogramm STÄRKE
Das Landesprogramm STÄRKE unterstützt Eltern bei den vielfältigen Aufgaben der Pflege und Erziehung ihrer Kinder durch Rat und praktisches Training. Eltern von Neugeborenen mit finanziellem Unterstützungsbedarf erhalten z.B. Zuschüsse zur Ermöglichung der Teilnahme an allgemeinen Familienbildungsangeboten für Familien mit Kindern im ersten Lebensjahr sowie an speziellen Elternbildungskursen. Ebenso gibt es die Möglichkeit spezieller Unterstützung von Familien in besonderen Lebenssituationen, die auch mit häuslichen Beratungen verbunden werden können.
Voraussetzungen
- Sie haben mit Ihrem Kind den Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg.
- Der Familienbildungskurs wird vor dem ersten Geburtstag Ihres Kindes begonnen.
- Der Gutschein muss bei Veranstaltern eingelöst werden, die Organisationen angehören, die die Rahmenvereinbarung STÄRKE unterzeichnet haben (siehe Rückseite des Flyers bei "Downloads") oder die mit Billigung des Jugendamts der Rahmenvereinbarung beigetreten sind.
- Ihre Familie benötigt finanzielle Unterstützung.
So funktioniert's
- Informationen zu STÄRKE werden Ihnen durch das Einwohnermeldeamt (bei Pflege- und Adoptivkindern durch das Jugendamt) zugeschickt. In Filderstadt erfolgt dies durch das Bürgeramt Harthausen (i.d.R. bis spätestens vier Wochen nach der Geburt).
- Um die Zuschüsse zu erhalten und an den kostenfreien Angeboten teilnehmen zu können, wenden Sie sich an die Anbieter von Familienbildungsangeboten und Offenen Treffs.