Bitte Hecken und Bäume zurückschneiden
Immer wieder wird festgestellt, dass Hecken und Sträucher in den öffentlichen Verkehrsflächen hineinragen und Fußgänger behindern sowie Verkehrsschilder verdecken. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und damit Sie nicht zum Ärgernis von anderen werden, müssen die Gartenbesitzer im Interesse der Verkehrssicherheit die Bepflanzungen auf das notwenige Maß zurückschneiden.
Ganzjährig müssen folgende Räume frei bleiben:
- über der gesamten Fahrbahn: 4,50 Meter
- über Geh- und Radweg: 2,50 Meter
Der Bewuchs ist entlang der Geh- und Radwegkante bis zur Geh- und Radweghinterkante zurückzuschneiden. Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 0,75 Meter einzuhalten. Sofern ein Randstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand vom Fahrbahnrand auf 0,50 Meter reduziert werden. Das Austreiben während der Wachstumsperiode ist dabei zu berücksichtigen.