Wahlen und Volksabstimmung
Landtagswahl 2026
Am Sonntag, 8. März 2026, findet die Landtagswahl für den 18. Landtag in Baden-Württemberg statt. Sie als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter in Baden-Württemberg bestimmen, wer Sie im Landtag vertritt. Der Landtag wird alle fünf Jahre neu gewählt.
Wie wird gewählt?
Mit der Reform des Landeswahlgesetzes im Jahr 2022 haben Sie zwei Stimmen:
- Mit der Erststimme wählen Sie eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten im Wahlkreis 9, Nürtingen. Die betreffende Person wird von den Kreisparteien aufgestellt.
- Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei , die dafür eine Landesliste aufstellt. Die Zweitstimme ist die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze im Parlament.
Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Von den Abgeordneten werden 70 nach Wahlvorschlägen in den Wahlkreisen (Kreiswahlvorschläge) und die übrigen nach Wahlvorschlägen im Land (Landeslisten) gewählt.
Bei der Verteilung der Sitze auf die Landesliste werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben (Fünf-Prozent-Regel).
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist gemäß § 7 Landtagswahlgesetz (LWG), wer am Wahltag
- Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und
- mindestens 16 Jahre alt ist und
- seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg eine Wohnung hat oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- im Wählerverzeichnis seiner Heimatgemeinde geführt wird oder einen Wahlschein hat (§ 8 LWG).
Die Änderung des Alters für die Wahlberechtigung auf 16 Jahre erfolgte mit der Reform des Landtagswahlgesetzes vom April 2022.
Aufnahme ins Wählerverzeichnis
Wählen kann, wer in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinde/Stadt eingetragen ist. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis der Stadt Filderstadt erfolgt automatisch:
- wenn Sie wahlberechtigt und zum Stichtag am 8. Dezember 2025 mit Ihrem Hauptwohnsitz in Filderstadt gemeldet sind. Sie erhalten bis spätestens 15. Februar 2026 Ihre Wahlbenachrichtigung.
- bis zum 25. Januar 2026 werden Änderungen im Wählerverzeichnis automatisch durchgeführt.
- Ziehen Sie nach dem 25. Januar 2026 innerhalb der Stadt Filderstadt um, bleiben Sie in jedem Fall Ihrem bisherigen Wahlbezirk zugeordnet. Wenn Sie nicht in Ihrem bisherigen Wahllokal wählen möchten, beantragen Sie bitte rechtzeitig einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.
Briefwahl
Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gehen bis spätestens 15. Februar 2026 die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 8. März 2026 zu. Zur Landtagswahl können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Die Zuständigkeit für die Briefwahl liegt bei den Bürgerämtern. Bei allen Bürgerämtern besteht die Möglichkeit, die Briefwahl vor Ort auszuüben. Bem Bürgeramt Harthausen wird dies jedoch aufgrund von Renovierungsarbeiten vorraussichtlich Mitte/Ende Februar 2026 der Fall sein. Wir bitten die Briefwahlunterlagen entweder online anzufordern oder den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein-Antrag in einen Rathaus-Briefkasten einzuwerfen. Wir bitten um Beachtung, dass Wahlschein und Briefwahlunterlagen an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt werden dürfen, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Dies kann auch eine Generalvollmacht sein und gilt auch bei Eheleuten und sonstigen Familienangehörigen.
Wir bitten weiterhin schon jetzt alle Briefwählerinnen und Briefwähler, die roten Wahlbriefumschläge entweder persönlich bei den Bürgerämtern abzugeben oder in einen Rathaus-Briefkasten einzuwerfen.
Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nach Eingang Ihrer Wahlbenachrichtigung bis Donnerstag, 5. März 2026, 12 Uhr möglich.
Zum Ablauf der Online-Beantragung
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergeramt@filderstadt.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Die Online-Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen kann bis Donnerstag, 5. März 2026, 12 Uhr, vorgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist können Wahlscheine nur noch bei den Bürgerämtern beantragt werden. Am Freitag, 6. März 2026, erhalten Sie die Briefwahlunterlagen zwischen 12 und 15 Uhr nur noch beim Bürgeramt Bernhausen, Filderbahnstraße 12, 1. OG.
Gemäß § 20 Abs. 12 der Landeswahlordnung kann einem Wahlberechtigten, der glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden (am Samstag, 7. März 2026, jedoch lediglich zwischen 10 Uhr und 12 Uhr und nur beim Bürgeramt Bernhausen, Filderbahnstraße 12, 1. OG).
Die roten Wahlbriefumschläge können Sie in einen beliebigen Filderstädter Rathaus-Briefkasten bis Sonntagvormittag, 8. März 2026, einwerfen. Am Wahlsonntag werden jedoch im Laufe des frühen Sonntagnachmittags diese Briefkästen, mit Ausnahme des Rathaus-Briefkastens an der Aicher Straße 26, geleert. Dieser Briefkasten an der Aicher Straße 26 wird letztmalig um 18 Uhr geleert.
Hilfen für Blinde und Sehbehinderte
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von Stimmzettelschablonen an.
Diese Stimmzettel werden in die Schablonen gelegt. Die Felder für die Kreuze sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert; auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem ist der Stimmzettel-Inhalt vollständig aufgesprochen.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an:
Telefonnummer: 0761 36122
Personen mit Merkzeichen "BL" im Schwerbehindertenausweis erhalten die Schablone mit Audio-CD automatisch zugesandt. Zur Einhaltung des Datenschutzes erfolgt der Versand über die zuständigen Landkreise.
Weitere Informationen
Ergebnisse der Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Das Ergebnis der Bundestagswahl finden Sie auf der Seite von Komm.ONE unter: Bundestagswahl 2025
Ergebnisse der Kommunalwahlen und der Europawahl 2024
Die Ergebnisse der Kommunalwahlen und der Europawahl finden Sie auf der Seite von Komm.ONE unter: Kommunalwahlen/Europawahl.
Wahl des*der Oberbürgermeister*in 2023
Christoph Traub (CDU): 70,58 Prozent
Guido Schmucker: 4,05 Prozent
Stephan Raff: 24,59 Prozent
Sonstiges: 0,78 Prozent
Mehr Infos zur Wahl unter: OB-Wahl 2023
