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Wahlen und Volksabstimmung

Kommunalwahlen am 9. Juni 2024

Wer wird gewählt?

Bei der Kommunalwahl wählen die wahlberechtigten Bürger*innen:

  • Gemeinde- oder Ortschaftsräte
  • Kreisräte im Kreistag der Landkreise
  • Regionalversammlung des Verbands der Region Stuttgart

Ortschaftsräte: Die Mitglieder der Ortschaftsräte werden nach dem gleichen Verfahren gewählt wie die Mitglieder der Gemeinderäte.

Kreistagswahlen: Für die Kreistagswahlen ist der Landkreis in Wahlkreise eingeteilt. Die Wahlberechtigten haben in ihrem Wahlkreis so viele Stimmen, wie Kreisrät*innen im Wahlkreis zu wählen sind.

Regionalwahl Stuttgart: In der Region Stuttgart wählen die Bürger*innen die Regionalversammlung direkt. Jede Wählerin und jeder Wähler besitzt nur eine Stimme, mit der direkt eine Wählervereinigung bzw. Partei gewählt wird. Kumulieren und Panaschieren sind daher nicht möglich.

Wer darf gewählt werden?

Wählbar sind alle Deutschen und EU-Bürger*innen der jeweiligen Kommune, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (passives Wahlrecht) und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurden.

Wer darf wählen?

Das aktive Wahlrecht haben alle Deutschen und EU-Bürger*innen, die das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in der jeweiligen Gemeinde haben. Wohnungslose Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einer Gemeinde oder einem Landkreis haben, dürfen ebenfalls wählen.

Weitere Infos

Weitere Informationen folgen in Kürze. Interessierte können sich auch gerne über die Homepage der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg informieren.

Europawahl am 9. Juni 2024

Wer wird gewählt?

Alle fünf Jahre wählen die Bürger*innen der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Wie viele Abgeordnete werden gewählt?

2024 werden in Deutschland 96 Europaabgeordnete gewählt.

Wie werden die Abgeordneten gewählt?

Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt. Listenwahlvorschläge können für einzelne Länder oder es kann eine gemeinsame Liste für alle Länder aufgestellt werden. In Deutschland werden geschlossene Listen genutzt, dass heißt Wähler*innen können die Reihenfolge der Kandidat*innen auf der Liste nicht verändern.

Wer kandidiert?

Parteien und sonstige politische Vereinigungen können Wahlvorschläge einreichen. Als Einzelperson kann man bei der Europawahl nicht kandidieren.

Wer darf wählen?

In Deutschland ist wahlberechtigt, wer

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat (für die Wählbarkeit muss weiterhin am Wahltage das 18. Lebensjahr vollendet sein);
  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt;
  • in Deutschland wohnhaft ist und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhält;
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (für Unionsbürger*innen).

Mehr Infos

Weitere Infos folgen in Kürze. Interessierte können sich auch gerne über die Homepage europa.eu informieren.

Kontakt

Wahlen
Telefon 0711 7003-3280
Fax 0711 7003-73280

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