Familienpass
Der Filderstädter Familienpass ermöglicht Familien und ihren Kindern sowie Einzelpersonen die Teilnahme an Filderstädter Angeboten, die ansonsten aufgrund der finanziellen Situation unter Umständen nicht möglich wäre. Wer einen Familienpass beantragen kann (einkommensabhängig; Ausnahme: behindertes Kind in der Familie) und für welche Angebote es Vergünstigungen gibt, können Sie dem Merkblatt entnehmen (siehe Downloads). Auskünfte erteilt Ihnen das Amt für Integration, Migration und Soziales.
Mit dem Landesfamilienpass des Landes Baden-Württemberg (einkommensunabhängig) und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, in einem bestimmten Umfang unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Sozialministeriums. Den Antrag auf einen Landesfamilienpass können Sie bei den Bürgerämtern stellen.