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Vorbereitende Untersuchungen „Sielmingen Nord"

Einleitung und Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das Gebiet „Sielmingen Nord“

Der Gemeinderat der Stadt Filderstadt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2026 die Einleitung und Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen (VU) zu einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme gemäß § 141 Abs. 3 i.V.m. §§ 136 ff. Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich „Sielmingen Nord“ in Filderstadt-Sielmingen beschlossen.

Mit Einrichtung des neuen S-Bahn-Haltepunkts im Norden des Stadtteils Sielmingen gehen große städtebauliche Entwicklungspotenziale sowie ein tendenziell steigender Veränderungsdruck, v.a. im wohnbaulichen und gewerblichen Funktionsbereich einher. Zudem liegen, insbesondere im Hinblick auf die S-Bahnverlängerung, Anhaltspunkte dafür vor, dass das Umfeld des geplanten S-Bahn-Haltepunkts in städtebaulicher Hinsicht vielfältige strukturelle Problemlagen und städtebauliche Missstände aufweisen kann (z.B. Verkehrs- und Immissionskonflikte, untergenutzte Flächenpotenziale der Innenentwicklung, Defizite im Stadtbild bzw. in Stadtrandlage, Einbußen an Versorgungsqualität bei der Nah- und Grundversorgung, Fehlen angemessener Freiraum- und Grünstrukturen). Hieraus resultiert das Erfordernis zu einer integrierenden und vorausschauenden planerischen Steuerung.

Das rd. 15 ha große Untersuchungsgebiet ist überwiegend geprägt von gewerblicher Bebauung sowie an seinen Rändern am Übergang zu einem Wohngebiet teilweise von Misch- und Wohnbebauung. Das Gebiet wird im Norden und Osten sowie teilweise im Süden und Westen von landwirtschaftlichen Flächen begrenzt; im Westen und Süden grenzt es zudem teilweise an Wohnbebauung. Die Abgrenzung des Untersuchungsgebiets ist im nachfolgenden Kartenausschnitt des Amts für Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 18.05.2026 dargestellt:

Der Plan zeigt das untersuchungsgebiet Sielmingen Nord. es ist auf dem Stadtplan schwarz eingefärbt
Plan: e

Die Einleitung und Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen für das Gebiet „Sielmingen Nord“ wurden am 07.08.2026 gemäß § 141 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die ortsübliche Bekanntmachung, welche weitere Informationen zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen enthält, können dem nachfolgenden Amtsblattartikel (PDF, 850,6 KB) entnommen werden.

Weitere Informationen zu den vorbereitenden Untersuchungen im Gebiet „Sielmingen Nord“ können zudem der Sitzungsvorlage zu den öffentlichen Sitzungen des Technischen Ausschusses am 06.07.2026 sowie des Gemeinderats am 27.07.2026 entnommen werden (Link zum Rats- und Bürgerinformationssystem): https://filderstadt.gremien.info/submission?id=2025263003100128

Kontakt

Frau Bareiß

Stadtplanerin

Telefon 0711 7003-604
Fax 0711 7003-7604