Verfahrensstand

Die Stadt Filderstadt hat im Jahr 2014 einen Antrag auf Aufnahme des Gebietes „Innenstadt Bernhausen“ in ein Förderprogramm zur städtebaulichen Erneuerung im Programmjahr 2015 gestellt.
 
Seitens des Landes Baden-Württemberg und des Bundes wurde diese Maßnahme für das Jahr 2015 mit einem Förderrahmen von 3.000.000 EURO in das Programm „Stadtumbau West“ (SUW) aufgenommen.

Nach erforderlicher Durchführung einer Vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 BauGB im Jahr 2015 wurden städtebauliche Mängel festgestellt und die zur Behebung dieser Mängel erforderlichen städtebauliche Maßnahmen benannt. Die Mitwirkungsbereitschaft sowie Anregungen der Grundstückseigentümer im Untersuchungsgebiet wurden abgefragt.


Mit Blick auf die angestrebten Sanierungsziele, die daraus resultierenden Maßnahmen und die Durchführbarkeit der Sanierung wird die Sanierungsmaßnahme im Umfassenden Verfahren durchgeführt.
 
Aufgrund der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen wurde die Abgrenzung des Sanierungsgebietes definiert. Die Abgrenzung berücksichtigt

  • das Ziel der Einbeziehung von öffentlichen Gebäuden sowie von wichtigen privaten Grundstücksflächen, die für die städtebauliche Entwicklung der Innenstadt von Bernhausen von wesentlicher Bedeutung sind,
  • das Ziel der Berücksichtigung von privaten Gebäuden, bei denen ein Modernisierungsbedarf gegeben ist.

Auf Grundlage der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen und der in diesem Zusammenhang vom Gemeinderat zu treffenden Abwägungsentscheidungen wurden

  • die Ziele und Zwecke der Sanierungsmaßnahme (§140 Ziffer 3 BauGB) definiert,
  • über die Gebietsabgrenzung entschieden und
  • die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Innenstadt Bernhausen“ am 8. Oktober 2015 beschlossen.

Folgende Ziele und Zwecke (§ 140 Nr. 3 BauGB) wurden definiert:

  • Verbesserung der Aufenthalts- und Gestaltsqualität
  • Verbesserung der Erlebnisqualität
  • Stärkung der Wohnfunktion
  • Verbesserung der Erschließung
  • Erhalt und Stärkung der Identität
  • Verbesserung der Einzelhandels- und Dienstleistungssituation
  • Schaffung eines starken und attraktiven Zentrums

Zur Erreichung der Sanierungsziele „Stärkung der Wohnfunktion“ und „Verbesserung der Gestaltqualität“ sollen private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen gefördert werden. Die Förderregeln für Privatmaßnahmen im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Innenstadt Bernhausen“ sind in den Förderrichtlinien  beschrieben.
 
Mit Bekanntmachung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Innenstadt Bernhausen“ am 6. November 2015 wurde diese rechtskräftig. Damit begann die 2. Phase des Verfahrens, die sogenannte „Durchführung“, die voraussichtlich bis April 2024 dauern wird.

Die Tabelle zeigt die drei Phasen der Sanierung

Aufgrund geänderter Rechtslagen entsprechen Teile der 2015 beschlossenen Förderrichtlinien nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage. Mit Beschluss vom 22.03.2021 wurden sie daher angepasst und sind für Maßnahmen gültig, die ab 23.04.2021 zwischen der Stadt Filderstadt und den jeweiligen Eigentümern vertraglich vereinbart werden.

Für die betroffenen Grundstücke erfolgte der Sanierungsvermerk im Grundbuch gem. § 143 Abs. 2 BauGB 
 
Städtebauliche Planungen werden nun konkretisiert, öffentliche und private Ordnungs- und Baumaßnahmen geplant und durchgeführt. Fördermittel können beantragt werden und damit verbunden Modernisierungsvereinbarungen getroffen.
 
Folgende sanierungsrechtliche Vorgaben sind zu beachten:

Der am 24.10.2016 vom Gemeinderat beschlossene „Rahmenplan“ mit den dazugehörigen „Gestaltungsempfehlungen“ bildet die Grundlage für die Durchführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet und dient als Entscheidungshilfe für weitere bauliche, städtebauliche und strukturelle Neuordnungen bzw. Entwicklungen.

Im September 2020 erfolgte aus finanztechnischen Gründen die teilweise Überführung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Stadtmitte Bernhausen“ („Stadtumbau West (SUW)“) in das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP)“. Dies hat keine förderrechtlichen Auswirkungen auf die Durchführung der Erneuerungsmaßnahme.

Im Januar 2023 wurde seitens der Förderbehörde der Verlängerung des Bewilligungszeitraums zugestimmt, sodass das Angebot der Fördermittel für die Stadt Filderstadt noch bis April 2026 besteht. Private Maßnahmen müssen bis Dezember 2025 abgeschlossen sein.

Frau Voss
Telefon 0711 7003-603
Fax 0711 7003-7603
Aufgaben

Bauleitplanung, Stadtentwicklung und Städtebauförderung / Stadterneuerung