Aktuelles
Einladung zur 65. Sitzung des Abwasserverbandes Unteres Aichtal
Mittwoch, 22. Juli 2026, um 18.00 Uhr
im Sitzungssaal der Feuerwehr Aich, Schlaitdorfer Weg 3 in 72631 Aichtal statt.
Die Tagesordnung finden Interessierte unter der nachfolgenden PDF-Datei: Sitzung des Abwasserverbandes Unteres Aichtal (PDF, 134,3 KB)
Öffentliche Bekanntmachung
Auf Antrag der Stuttgarter Straßenbahnen AG ist das Verfahren zur Enteignung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz - AEG - i.V.m. dem Landesenteignungsgesetz - LEntG -, beides in der derzeit geltenden Fassung, zur Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30.06.2022 für die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern, eingeleitet worden.
Das Verfahren betrifft nachfolgendes, auf Gemarkung Sielmingen gelegene Flurstück:
| Grundbuchheft | Lfd. Nr. | Grundbuchbeschrieb | Flurstück Nr. | Größe in qm | Erwerbsfläche in qm |
|---|---|---|---|---|---|
| 4419 | 11 | Kirchenäcker Landwirtschaftsfläche | 496 | 1.317 | 59 |
Der Termin zur nichtöffentlichen mündlichen Verhandlung über den Enteignungsantrag ist auf Dienstag, den 04.08.2026 um 13.00 Uhr im Regierungspräsidium Stuttgart, Raum 1.007 (Schwäbisch Gmünd), Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart anberaumt worden.
Es werden alle Beteiligten, namentlich die Inhaber
- eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem o.a. Grundstück oder
- eines das betreffende Grundstück belastenden Rechts,
- eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem genannten Grundstück oder
- eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder die Benutzung des Grundstücks beschränkt,
aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.
Zweckmäßigerweise sollten derartige Rechte noch vor der Verhandlung bei der Enteignungsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift geltend gemacht werden. Die Beteiligten erhalten hiermit auch Gelegenheit, sich zu dem Antrag zu äußern.
Falls Sie eine Stellungnahme abgeben oder Einwendungen erheben wollen, bitten wir Sie, diese vor der mündlichen Verhandlung beim Regierungspräsidium Stuttgart schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Über den Enteignungsantrag sowie andere im Verfahren zu erledigende Anträge kann auch dann verhandelt und entschieden werden, wenn die Beteiligten die Anmeldung ihrer Rechte unterlassen oder zum Verhandlungstermin nicht erscheinen.
Beteiligte eines Verfahrens können gemäß § 68 Landesverwaltungsverfahrensgesetz verlangen, dass mit ihnen in Abwesenheit der anderen Beteiligten dieses Verfahrens verhandelt wird, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung ihrer persönlichen oder sachlichen Verhältnisse oder an der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen glaubhaft machen.
Der Enteignungsantrag sowie die ihm beigefügten Unterlagen können auf Verlangen der Beteiligten durch Einstellung in eine passwortgeschützte Ablage im Internet zur Verfügung gestellt werden. Ein derartiges Verlangen kann unter der E-Mail-Adresse nina.schneider@rps.bwl.de oder schriftlich unter der Anschrift „Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24, z. Hd. Frau Nina Schneider, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart“ geltend gemacht werden. Bei fehlendem Internetzugang ist eine Einsichtnahme beim Regierungspräsidium Stuttgart in 70565 Stuttgart, Ruppmannstr. 21, Zimmer 1.022, (Tel.: 0711/904-12424), während der Dienststunden möglich. Um eine telefonische Terminabsprache wird gebeten.
Von der Bekanntmachung des Enteignungsverfahrens an besteht gemäß § 26 Landesenteignungsgesetz eine Verfügungs- und Veränderungssperre.
Diese Bekanntmachung ist auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart unter dem Link https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/service/bekanntmachung/ unter aktuelle Enteignungsverfahren abrufbar.
Des Weiteren wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/_DocumentLibraries/DSE/24-02SFT_17-02K.pdf abrufbar ist.
gez. Nina Schneider
Öffentliche Bekanntmachung
Auf Antrag der Stuttgarter Straßenbahnen AG ist das Verfahren zur Enteignung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz - AEG - i.V.m. dem Landesenteignungsgesetz - LEntG -, beides in der derzeit geltenden Fassung, zur Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30.06.2022 für die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern, eingeleitet worden.
Das Verfahren betrifft nachfolgendes, auf Gemarkung Sielmingen gelegene Flurstück:
| Grundbuchheft | Lfd. Nr. | Grundbuchbeschrieb | Flurstück Nr. | Größe in qm | Erwerbsfläche in qm |
|---|---|---|---|---|---|
| 541 | 17 | Lehen Landwirtschaftsfläche | 842/2 | 1.079 | 85 |
Der Termin zur nichtöffentlichen mündlichen Verhandlung über den Enteignungsantrag ist auf Dienstag, den 04.08.2026 um 14.30 Uhr im Regierungspräsidium Stuttgart, Raum 1.007 (Schwäbisch Gmünd), Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart anberaumt worden.
Es werden alle Beteiligten, namentlich die Inhaber
- eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem o.a. Grundstück oder
- eines das betreffende Grundstück belastenden Rechts,
- eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem genannten Grundstück oder
- eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder die Benutzung des Grundstücks beschränkt,
aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.
Zweckmäßigerweise sollten derartige Rechte noch vor der Verhandlung bei der Enteignungsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift geltend gemacht werden. Die Beteiligten erhalten hiermit auch Gelegenheit, sich zu dem Antrag zu äußern.
Falls Sie eine Stellungnahme abgeben oder Einwendungen erheben wollen, bitten wir Sie, diese vor der mündlichen Verhandlung beim Regierungspräsidium Stuttgart schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Über den Enteignungsantrag sowie andere im Verfahren zu erledigende Anträge kann auch dann verhandelt und entschieden werden, wenn die Beteiligten die Anmeldung ihrer Rechte unterlassen oder zum Verhandlungstermin nicht erscheinen.
Beteiligte eines Verfahrens können gemäß § 68 Landesverwaltungsverfahrensgesetz verlangen, dass mit ihnen in Abwesenheit der anderen Beteiligten dieses Verfahrens verhandelt wird, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung ihrer persönlichen oder sachlichen Verhältnisse oder an der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen glaubhaft machen.
Der Enteignungsantrag sowie die ihm beigefügten Unterlagen können auf Verlangen der Beteiligten durch Einstellung in eine passwortgeschützte Ablage im Internet zur Verfügung gestellt werden. Ein derartiges Verlangen kann unter der E-Mail-Adresse nina.schneider@rps.bwl.de oder schriftlich unter der Anschrift „Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24, z. Hd. Frau Nina Schneider, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart“ geltend gemacht werden. Bei fehlendem Internetzugang ist eine Einsichtnahme beim Regierungspräsidium Stuttgart in 70565 Stuttgart, Ruppmannstr. 21, Zimmer 1.022, (Tel.: 0711/904-12424), während der Dienststunden möglich. Um eine telefonische Terminabsprache wird gebeten.
Von der Bekanntmachung des Enteignungsverfahrens an besteht gemäß § 26 Landesenteignungsgesetz eine Verfügungs- und Veränderungssperre.
Diese Bekanntmachung ist auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart unter dem Link https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/service/bekanntmachung/ unter aktuelle Enteignungsverfahren abrufbar.
Des Weiteren wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/_DocumentLibraries/DSE/24-02SFT_17-02K.pdf abrufbar ist.
gez. Nina Schneider
Öffentliche Bekanntmachung
Auf Antrag der Stuttgarter Straßenbahnen AG ist das Verfahren zur Enteignung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz - AEG - i.V.m. dem Landesenteignungsgesetz - LEntG -, beides in der derzeit geltenden Fassung, zur Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30.06.2022 für die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern, eingeleitet worden.
Das Verfahren betrifft nachfolgendes, auf Gemarkung Sielmingen gelegene Flurstück im beantragten Umfang:
| Grundbuchheft | Lfd. Nr. | Grundbuchbeschrieb | Flurstück Nr. | Größe in qm | Erwerbsfläche in qm |
|---|---|---|---|---|---|
| 849 | 5 | Kirchenäcker Landwirtschaftsfläche | 502 | 1497 | 62 |
Der Termin zur nichtöffentlichen mündlichen Verhandlung über den Enteignungsantrag ist auf Dienstag, den 04.08.2026, um 11.00 Uhr im Regierungspräsidium Stuttgart, Raum 1.007 (Schwäbisch Gmünd), Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart anberaumt worden.
Es werden alle Beteiligten, namentlich die Inhaber
- eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem o.a. Grundstück oder
- eines das betreffende Grundstück belastenden Rechts,
- eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem genannten Grundstück oder
- eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder die Benutzung des Grundstücks beschränkt,
aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.
Zweckmäßigerweise sollten derartige Rechte noch vor der Verhandlung bei der Enteignungsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift geltend gemacht werden. Die Beteiligten erhalten hiermit auch Gelegenheit, sich zu dem Antrag zu äußern.
Falls Sie eine Stellungnahme abgeben oder Einwendungen erheben wollen, bitten wir Sie, diese vor der mündlichen Verhandlung beim Regierungspräsidium Stuttgart schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.
Über den Enteignungsantrag sowie andere im Verfahren zu erledigende Anträge kann auch dann verhandelt und entschieden werden, wenn die Beteiligten die Anmeldung ihrer Rechte unterlassen oder zum Verhandlungstermin nicht erscheinen.
Beteiligte eines Verfahrens können gemäß § 68 Landesverwaltungsverfahrensgesetz verlangen, dass mit ihnen in Abwesenheit der anderen Beteiligten dieses Verfahrens verhandelt wird, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung ihrer persönlichen oder sachlichen Verhältnisse oder an der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen glaubhaft machen.
Der Enteignungsantrag sowie die ihm beigefügten Unterlagen können auf Verlangen der Beteiligten durch Einstellung in eine passwortgeschützte Ablage im Internet zur Verfügung gestellt werden. Ein derartiges Verlangen kann unter der E-Mail-Adresse Constanze.Knapp@rps.bwl.de oder schriftlich unter der Anschrift „Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24, z. Hd. Frau Constanze Knapp, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart“ geltend gemacht werden. Bei fehlendem Internetzugang ist eine Einsichtnahme beim Regierungspräsidium Stuttgart in 70565 Stuttgart, Ruppmannstr. 21, Zimmer 1.030, (Tel.: 0711/904-12416), während der Dienststunden möglich. Um eine telefonische Terminabsprache wird gebeten.
Von der Bekanntmachung des Enteignungsverfahrens an besteht gemäß § 26 Landesenteignungsgesetz eine Verfügungs- und Veränderungssperre.
Diese Bekanntmachung ist auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart unter dem Link https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/service/bekanntmachung/ unter aktuelle Enteignungsverfahren abrufbar.
Des Weiteren wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/_DocumentLibraries/DSE/24-02SFT_17-02K.pdf abrufbar ist.
gez. Constanze Knapp
Obsternte 2026 - Erträge von städtischen Obstbäumen
Liebe Filderstädter*innen, die in den letzten Jahren kostenlose Bereitstellung des Ertrages aus dem städtischem Obstbaumbestand hat sich bewährt und ist sehr positiv von der Filderstädter Einwohnerschaft angenommen worden. Die Stadt Filderstadt hat sich auch dieses Jahr dafür entschieden, die Erträge aus städtischem Obstbaumbestand 2026 der Filderstädter Bevölkerung unentgeltlich zur Abernte anzubieten. Dieses „Soforthilfeprogramm“ der Stadt Filderstadt trägt dazu bei, dass alle Bürger*innen Zugang und Unterstützung erhalten, sich gesund, biologisch, nachhaltig und ausgewogen mit Lebensmitteln zu versorgen.
Alle städtischen Obstbäume/ Lose, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, sind in den nachstehend aufgeführten Lageplänen rot und mit einem Pfeil markiert. Die Anzahl der jeweiligen Obstbaumarten (Apfel, Birne etc.) ist hinterlegt. Alle interessierten Streuobstwiesenliebhaber*innen können einen oder mehrere Obstbäume frei wählen und je nach Reifezustand, sich am Ertrag bedienen und erfreuen.
Wir bitten ausdrücklich, das Obst erst im reifen Zustand zu ernten, da andernfalls Äste beschädigt oder abgerissen werden könnten. Die Obstbäume sind bei der Ernte grundsätzlich pfleglich und umsichtig zu behandeln. Eine Rückmeldung an die Stadt Filderstadt hinsichtlich des gewählten Obstbaumes ist nicht notwendig. Die Kennzeichnung und Reservierung von einzelnen Bäumen ist untersagt.
Eindringlicher Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Erträgen um wertvolle Lebensmittel handelt. Der respektvolle Umgang und die Wertschätzung werden deshalb ausdrücklich vorausgesetzt. Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Obsternte und viel Freude mit den Erträgen!
Bernhausen
| Typ | Name | Datum | Größe |
|---|---|---|---|
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Los 1a 3 7 8 9 Bernhausen.pdf (PDF, 1,915 MB) | 15.06.2026 | 1,915 MB |
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Los 4 5 17 18 19 Bernhausen.pdf (PDF, 1,963 MB) | 15.06.2026 | 1,963 MB |
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Los 11 Bernhausen.pdf (PDF, 530,2 KB) | 15.06.2026 | 530,2 KB |
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Los 20 und 27 Bernhausen.pdf (PDF, 1,904 MB) | 15.06.2026 | 1,904 MB |
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Los 22 und 23 Bernhausen.pdf (PDF, 1,715 MB) | 15.06.2026 | 1,715 MB |
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Los 24 Bernhausen.pdf (PDF, 1,655 MB) | 15.06.2026 | 1,655 MB |
Bonlanden
| Typ | Name | Datum | Größe |
|---|---|---|---|
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Los 1 Bonlanden.pdf (PDF, 1007,6 KB) | 15.06.2026 | 1007,6 KB |
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Los 3 Bonlanden.pdf (PDF, 1,72 MB) | 15.06.2026 | 1,72 MB |
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Los 4 Bonlanden.pdf (PDF, 1,724 MB) | 15.06.2026 | 1,724 MB |
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Los 52 und 53 Bonlanden.pdf (PDF, 1,844 MB) | 15.06.2026 | 1,844 MB |
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Los 55 Bonlanden.pdf (PDF, 803,7 KB) | 15.06.2026 | 803,7 KB |
Harthausen
| Typ | Name | Datum | Größe |
|---|---|---|---|
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Los 3 8 9 Harthausen.pdf (PDF, 1,837 MB) | 15.06.2026 | 1,837 MB |
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Los 6 Harthausen.pdf (PDF, 911,5 KB) | 15.06.2026 | 911,5 KB |
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Los 11 und 50 Harthausen.pdf (PDF, 1,638 MB) | 15.06.2026 | 1,638 MB |
Plattenhardt
| Typ | Name | Datum | Größe |
|---|---|---|---|
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Los 3 20a 20b Plattenhardt.pdf (PDF, 1,774 MB) | 15.06.2026 | 1,774 MB |
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Los 7 und 8 Plattenhardt.pdf (PDF, 2,052 MB) | 15.06.2026 | 2,052 MB |
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Los 10 und 11 Plattenhardt.pdf (PDF, 1,861 MB) | 15.06.2026 | 1,861 MB |
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Los 15 und 16 Plattenhardt.pdf (PDF, 1,822 MB) | 15.06.2026 | 1,822 MB |
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Los 19 und 21 bis 23 Plattenhardt.pdf (PDF, 1,639 MB) | 15.06.2026 | 1,639 MB |
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Los 31 und 36 Plattenhardt.pdf (PDF, 1,797 MB) | 15.06.2026 | 1,797 MB |
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Los 33 und 34 Plattenhardt.pdf (PDF, 1,764 MB) | 15.06.2026 | 1,764 MB |
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Los 35 und 43 Plattenhardt.pdf (PDF, 1,903 MB) | 15.06.2026 | 1,903 MB |
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Los 41 und 42 Plattenhardt.pdf (PDF, 3,733 MB) | 15.06.2026 | 3,733 MB |
Sielmingen
| Typ | Name | Datum | Größe |
|---|---|---|---|
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Los 1 5 61 Sielmingen.pdf (PDF, 1,689 MB) | 15.06.2026 | 1,689 MB |
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Los 11 Sielmingen.pdf (PDF, 1,487 MB) | 15.06.2026 | 1,487 MB |
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Los 15 und 21 Sielmingen.pdf (PDF, 1,518 MB) | 15.06.2026 | 1,518 MB |
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Los 22 Sielmingen.pdf (PDF, 487 KB) | 15.06.2026 | 487 KB |
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Los 28 Sielmingen.pdf (PDF, 1,587 MB) | 15.06.2026 | 1,587 MB |
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Los 29 Sielmingen.pdf (PDF, 1,651 MB) | 15.06.2026 | 1,651 MB |
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Los 31 und 40 Sielmingen.pdf (PDF, 1,536 MB) | 15.06.2026 | 1,536 MB |
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Los 32 Sielmingen.pdf (PDF, 1,688 MB) | 15.06.2026 | 1,688 MB |
Öffentliche Bekanntmachung
Notfallvorsorge - Filderstadt sorgt vor!
Im Notfall zählt jede Sekunde. Hand aufs Herz: Sind Sie fit in puncto Notfall-Vorsorge? Haben Sie einen Vorrat zu Hause, wenn draußen ein Sturm tobt? Sind Ihre wichtigsten Dokumente griffbereit, wenn ein Feuer oder ein ähnlicher Notfall Sie aus dem Haus zwingen?
Notfallvorsorge geht uns alle an. Katastrophen und Großschadenlagen wie Sturm, Hagel und Starkregen, Überschwemmungen oder Stromausfälle machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen gefeit sind. In solchen Situationen ist es gut zu wissen, was zu tun ist. Denn Krisen und Katastrophen können uns jederzeit auf die Probe stellen – und nicht immer können die Rettungskräfte sofort zur Stelle sein. Deshalb kommt es darauf an, dass jede und jeder Einzelne sich selbst und anderen helfen kann.
Doch wie schütze ich mich und meine Mitmenschen bei Sturm oder Starkregen? Wie verhalte ich mich, wenn auf einmal alles dunkel wird? Und welche Vorräte sollte ich für eine Krise immer in meinem Vorrat haben?
Auf dieser Seite „Filderstadt sorgt vor!“ finden Sie zahlreiche Hinweise zur eigenen Notfallvorsorge.
Meldungen zur Ukraine/Poltawa
- Ein Merkblatt vom Sachgebiet Aufenthalt und Einwanderung mit wichtigen Informationen für Ukrainer*innen (PDF, 203,7 KB) finden Sie hier.
- Aktuelle Informationen, Angebote und Anlaufstellen für Geflüchtete finden Sie in der stets aktuellen filderstadtspezifischen Broschüre. (PDF, 1,144 MB)
- Das Amt für Bildung, Kunst und Kultur bietet für Kinder aus geflüchteten Familien kostenlose pädagogische Angebote. Die Broschüre finden Sie in der PDF-Datei "Angebote für Geflüchtete Kinder (PDF, 616,3 KB)"
- Informationen zur Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine finden Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg unter dem Link: Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg.
- Informationen zur Ukraine, Fragen und Antworten des Landes Baden-Württemberg und Hilfe für Geflüchtete erhalten Sie über die Homepage das Land Baden-Württemberg.
- Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland finden Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge des Landes Baden-Württemberg
- Im Download-Center finden Interessierte wichtige Formulare/Anträge für die Geflüchteten aus der Ukraine
Kontakt Koordinierungsstelle Ukraine-Poltawa
- Stadt Filderstadt, Amt für Integration, Migration und Soziales
- Martinstraße 5, 70794 Filderstadt
- E-Mail: ukraine-hilfe@filderstadt.de; Telefon: 0711/7003-160
Kontakt Filderstädter Dolmetscher*innen-Pool
- Stadt Filderstadt, Amt für Integration, Migration und Soziales
- Fatima Hamama
- Martinstraße 5, 70794 Filderstadt
- E-Mail: FHamama@Filderstadt.de; Telefon: 0711/7003-421
Sie haben Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen? – Bitte nehmen Sie Kontakt auf.
Dieser Tage sind bereits einige Geflüchtete aus der Ukraine in Filderstadt angekommen und privat aufgenommen worden. Die Stadt möchte gerne den Aufnehmenden und den Geflüchteten (bei Bedarf) ihre Hilfe anbieten und bittet daher darum, sich beim Amt für Integration, Migration und Soziales unter der Telefonnummer: 0711/7003-160 zu melden.
Die Dienststelle ist zu folgenden Zeiten erreichbar:
- Montags von 8 bis 12 Uhr
- Dienstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
- Mittwochs von 8 bis 12 Uhr
- Donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
- Freitags von 8 bis 12 Uhr
Die Spendenkonten für die Poltawa-/Ukrainehilfe
Für die gemeinsame Hilfsaktion der Großen Kreisstädte Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen und Ostfildern (speziell für Poltawa!):
- Stadt Leinfelden-Echterdingen
- IBAN: DE37 6115 0020 0010 7717 07
- BIC: ESSLDE66XXX
- Verwendungszweck: Hilfe für Poltawa
- Wichtig: Bitte bei Spenden unbedingt den Namen und die Adresse des/der Spender*in angegeben. Dies ist für die Annahme der Spende sowie die Spendenbescheinigung erforderlich.
Für Geflüchtete aus der Ukraine, die nach Filderstadt gekommen sind und keine sozialen Leistungen erhalten (Sozialfonds der Stadt Filderstadt). Die Bankverbindungen der Aktion lauten (Stichwort: „Hilfe für die Ukraine“):
- Bernhauser Bank
- BIC: GENODES1BBF
- IBAN: DE91 6126 2345 0000 0550 00
- BW-Bank
- BIC: SOLADEST600
- IBAN: DE23 6005 0101 0001 3260 20
- KSK Esslingen-Nürtingen
- BIC: ESSLDE66XXX
- IBAN: DE44 6115 0020 0010 7707 08
- Volksbank Filder
- BIC: GENODES1NHB
- IBAN: DE31 6116 1696 0222 2220 00
WICHTIG! Für beide Spendenaktionen gilt: Bitte bei Spenden unbedingt den Namen und die Adresse des/der Spender*in angegeben. Dies ist für die Annahme der Spende sowie für die Spendenbescheinigung erforderlich.
Wir bitten derzeit darum, von Sachspenden abzusehen. Sobald sich dies ändert, werden wir darüber informieren und einen entsprechenden Aufruf starten. Zuletzt haben die Zentralen des Polnischen und Ukrainischen Rotes Kreuz in einem Appell an ihre Schwestergesellschaften darauf hingewiesen, dass keinerlei Kapazitäten zur Annahme nicht abgesprochener und nicht angeforderter Hilfslieferungen und Unterstützungsangeboten bestehen. Daher bitten auch verschiedene Hilfsdienste dringend darum, von nicht abgestimmten Sachspenden abzusehen.
Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine
Die Stadtverwaltung trifft Vorbereitungen zur Aufnahme von Menschen aus der Ukraine, die aus dem Kriegsgebiet nach Filderstadt kommen werden. Derzeit ist noch nicht absehbar, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Anzahl die Menschen in Filderstadt ankommen werden. Einige Geflüchtete aus der Ukraine sind bereits in Filderstadt aufgenommen worden. Innerhalb der Stadtverwaltung wurde ein Krisenstab unter anderem zur zentralen Koordinierung der Maßnahmen zur Aufnahme der Menschen aus der Ukraine eingerichtet. Es werden städtische Unterkünfte bereitgestellt, doch es werden zusätzlich noch private Unterkünfte benötigt. Sollten Sie Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen können, bitten wir Sie schon heute um Ihre schriftliche Mitteilung an die zentrale Koordinierungsstelle innerhalb der Stadtverwaltung Filderstadt. Teilen Sie uns bitte die Art der Unterbringungsmöglichkeit (z.B. Gästezimmer, Einliegerwohnung, Ferienwohnung), die Dauer, die mögliche Anzahl von Personen, die aufgenommen werden können, sowie Ihre Kontaktdaten mit. Das Kontaktformular finden Sie auf dieser Seite unten.
Für Ihre Hilfs- und Aufnahmebereitschaft danken wir Ihnen herzlich. Bei Fragen können Sie sich sehr gerne an die Koordinierungsstelle wenden:
Radtouren in und um Filderstadt
Interessierte finden hier Infos zu Radtouren

