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Aktuelles

Einladung zur 65. Sitzung des Abwasserverbandes Unteres Aichtal

Mittwoch, 22. Juli 2026, um 18.00 Uhr
im Sitzungssaal der Feuerwehr Aich, Schlaitdorfer Weg 3 in 72631 Aichtal statt.

Die Tagesordnung finden Interessierte unter der nachfolgenden PDF-Datei: Sitzung des Abwasserverbandes Unteres Aichtal (PDF, 134,3 KB)

Öffentliche Bekanntmachung

Auf Antrag der Stuttgarter Straßenbahnen AG ist das Verfahren zur Enteignung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz - AEG - i.V.m. dem Landesenteignungsgesetz - LEntG -, beides in der derzeit geltenden Fassung, zur Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30.06.2022 für die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern, eingeleitet worden.

Das Verfahren betrifft nachfolgendes, auf Gemarkung Sielmingen gelegene Flurstück:

Grundbuchheft Lfd. Nr. Grundbuchbeschrieb Flurstück Nr. Größe in qm Erwerbsfläche in qm
4419 11 Kirchenäcker Landwirtschaftsfläche 496 1.317 59

Der Termin zur nichtöffentlichen mündlichen Verhandlung über den Enteignungsantrag ist auf Dienstag, den 04.08.2026 um 13.00 Uhr im Regierungspräsidium Stuttgart, Raum 1.007 (Schwäbisch Gmünd), Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart anberaumt worden.

Es werden alle Beteiligten, namentlich die Inhaber

  • eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem o.a. Grundstück oder
  • eines das betreffende Grundstück belastenden Rechts,
  • eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem genannten Grundstück oder
  • eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder die Benutzung des Grundstücks beschränkt,

aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.

Zweckmäßigerweise sollten derartige Rechte noch vor der Verhandlung bei der Enteignungsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift geltend gemacht werden. Die Beteiligten erhalten hiermit auch Gelegenheit, sich zu dem Antrag zu äußern.

Falls Sie eine Stellungnahme abgeben oder Einwendungen erheben wollen, bitten wir Sie, diese vor der mündlichen Verhandlung beim Regierungspräsidium Stuttgart schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Über den Enteignungsantrag sowie andere im Verfahren zu erledigende Anträge kann auch dann verhandelt und entschieden werden, wenn die Beteiligten die Anmeldung ihrer Rechte unterlassen oder zum Verhandlungstermin nicht erscheinen.

Beteiligte eines Verfahrens können gemäß § 68 Landesverwaltungsverfahrensgesetz verlangen, dass mit ihnen in Abwesenheit der anderen Beteiligten dieses Verfahrens verhandelt wird, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung ihrer persönlichen oder sachlichen Verhältnisse oder an der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen glaubhaft machen.

Der Enteignungsantrag sowie die ihm beigefügten Unterlagen können auf Verlangen der Beteiligten durch Einstellung in eine passwortgeschützte Ablage im Internet zur Verfügung gestellt werden. Ein derartiges Verlangen kann unter der E-Mail-Adresse nina.schneider@rps.bwl.de oder schriftlich unter der Anschrift „Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24, z. Hd. Frau Nina Schneider, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart“ geltend gemacht werden. Bei fehlendem Internetzugang ist eine Einsichtnahme beim Regierungspräsidium Stuttgart in 70565 Stuttgart, Ruppmannstr. 21, Zimmer 1.022, (Tel.: 0711/904-12424), während der Dienststunden möglich. Um eine telefonische Terminabsprache wird gebeten.

Von der Bekanntmachung des Enteignungsverfahrens an besteht gemäß § 26 Landesenteignungsgesetz eine Verfügungs- und Veränderungssperre.

Diese Bekanntmachung ist auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart unter dem Link https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/service/bekanntmachung/ unter aktuelle Enteignungsverfahren abrufbar.

Des Weiteren wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/_DocumentLibraries/DSE/24-02SFT_17-02K.pdf abrufbar ist.

gez. Nina Schneider

Öffentliche Bekanntmachung

Auf Antrag der Stuttgarter Straßenbahnen AG ist das Verfahren zur Enteignung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz - AEG - i.V.m. dem Landesenteignungsgesetz - LEntG -, beides in der derzeit geltenden Fassung, zur Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30.06.2022 für die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern, eingeleitet worden.

Das Verfahren betrifft nachfolgendes, auf Gemarkung Sielmingen gelegene Flurstück:

Grundbuchheft Lfd. Nr. Grundbuchbeschrieb Flurstück Nr. Größe in qm Erwerbsfläche in qm
541 17 Lehen Landwirtschaftsfläche 842/2 1.079 85

Der Termin zur nichtöffentlichen mündlichen Verhandlung über den Enteignungsantrag ist auf Dienstag, den 04.08.2026 um 14.30 Uhr im Regierungspräsidium Stuttgart, Raum 1.007 (Schwäbisch Gmünd), Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart anberaumt worden.

Es werden alle Beteiligten, namentlich die Inhaber

  • eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem o.a. Grundstück oder
  • eines das betreffende Grundstück belastenden Rechts,
  • eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem genannten Grundstück oder
  • eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder die Benutzung des Grundstücks beschränkt,

aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.

Zweckmäßigerweise sollten derartige Rechte noch vor der Verhandlung bei der Enteignungsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift geltend gemacht werden. Die Beteiligten erhalten hiermit auch Gelegenheit, sich zu dem Antrag zu äußern.

Falls Sie eine Stellungnahme abgeben oder Einwendungen erheben wollen, bitten wir Sie, diese vor der mündlichen Verhandlung beim Regierungspräsidium Stuttgart schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Über den Enteignungsantrag sowie andere im Verfahren zu erledigende Anträge kann auch dann verhandelt und entschieden werden, wenn die Beteiligten die Anmeldung ihrer Rechte unterlassen oder zum Verhandlungstermin nicht erscheinen.

Beteiligte eines Verfahrens können gemäß § 68 Landesverwaltungsverfahrensgesetz verlangen, dass mit ihnen in Abwesenheit der anderen Beteiligten dieses Verfahrens verhandelt wird, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung ihrer persönlichen oder sachlichen Verhältnisse oder an der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen glaubhaft machen.

Der Enteignungsantrag sowie die ihm beigefügten Unterlagen können auf Verlangen der Beteiligten durch Einstellung in eine passwortgeschützte Ablage im Internet zur Verfügung gestellt werden. Ein derartiges Verlangen kann unter der E-Mail-Adresse nina.schneider@rps.bwl.de oder schriftlich unter der Anschrift „Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24, z. Hd. Frau Nina Schneider, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart“ geltend gemacht werden. Bei fehlendem Internetzugang ist eine Einsichtnahme beim Regierungspräsidium Stuttgart in 70565 Stuttgart, Ruppmannstr. 21, Zimmer 1.022, (Tel.: 0711/904-12424), während der Dienststunden möglich. Um eine telefonische Terminabsprache wird gebeten.

Von der Bekanntmachung des Enteignungsverfahrens an besteht gemäß § 26 Landesenteignungsgesetz eine Verfügungs- und Veränderungssperre.

Diese Bekanntmachung ist auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart unter dem Link https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/service/bekanntmachung/ unter aktuelle Enteignungsverfahren abrufbar.

Des Weiteren wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/_DocumentLibraries/DSE/24-02SFT_17-02K.pdf abrufbar ist.

gez. Nina Schneider

Öffentliche Bekanntmachung

Auf Antrag der Stuttgarter Straßenbahnen AG ist das Verfahren zur Enteignung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz - AEG - i.V.m. dem Landesenteignungsgesetz - LEntG -, beides in der derzeit geltenden Fassung, zur Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 30.06.2022 für die Verlängerung der S-Bahnstrecke von Filderstadt-Bernhausen nach Neuhausen auf den Fildern, eingeleitet worden.

Das Verfahren betrifft nachfolgendes, auf Gemarkung Sielmingen gelegene Flurstück im beantragten Umfang:

Grundbuchheft Lfd. Nr. Grundbuchbeschrieb Flurstück Nr. Größe in qm Erwerbsfläche in qm
849 5 Kirchenäcker Landwirtschaftsfläche 502 1497 62

Der Termin zur nichtöffentlichen mündlichen Verhandlung über den Enteignungsantrag ist auf Dienstag, den 04.08.2026, um 11.00 Uhr im Regierungspräsidium Stuttgart, Raum 1.007 (Schwäbisch Gmünd), Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart anberaumt worden.

Es werden alle Beteiligten, namentlich die Inhaber

  • eines nicht im Grundbuch eingetragenen Rechts an dem o.a. Grundstück oder
  • eines das betreffende Grundstück belastenden Rechts,
  • eines Anspruchs mit dem Recht auf Befriedigung aus dem genannten Grundstück oder
  • eines persönlichen Rechts, das zum Erwerb, zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigt oder die Benutzung des Grundstücks beschränkt,

aufgefordert, ihre Rechte spätestens in der mündlichen Verhandlung wahrzunehmen.

Zweckmäßigerweise sollten derartige Rechte noch vor der Verhandlung bei der Enteignungsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift geltend gemacht werden. Die Beteiligten erhalten hiermit auch Gelegenheit, sich zu dem Antrag zu äußern.

Falls Sie eine Stellungnahme abgeben oder Einwendungen erheben wollen, bitten wir Sie, diese vor der mündlichen Verhandlung beim Regierungspräsidium Stuttgart schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Über den Enteignungsantrag sowie andere im Verfahren zu erledigende Anträge kann auch dann verhandelt und entschieden werden, wenn die Beteiligten die Anmeldung ihrer Rechte unterlassen oder zum Verhandlungstermin nicht erscheinen.

Beteiligte eines Verfahrens können gemäß § 68 Landesverwaltungsverfahrensgesetz verlangen, dass mit ihnen in Abwesenheit der anderen Beteiligten dieses Verfahrens verhandelt wird, soweit sie ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung ihrer persönlichen oder sachlichen Verhältnisse oder an der Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen glaubhaft machen.

Der Enteignungsantrag sowie die ihm beigefügten Unterlagen können auf Verlangen der Beteiligten durch Einstellung in eine passwortgeschützte Ablage im Internet zur Verfügung gestellt werden. Ein derartiges Verlangen kann unter der E-Mail-Adresse Constanze.Knapp@rps.bwl.de oder schriftlich unter der Anschrift „Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24, z. Hd. Frau Constanze Knapp, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart“ geltend gemacht werden. Bei fehlendem Internetzugang ist eine Einsichtnahme beim Regierungspräsidium Stuttgart in 70565 Stuttgart, Ruppmannstr. 21, Zimmer 1.030, (Tel.: 0711/904-12416), während der Dienststunden möglich. Um eine telefonische Terminabsprache wird gebeten.

Von der Bekanntmachung des Enteignungsverfahrens an besteht gemäß § 26 Landesenteignungsgesetz eine Verfügungs- und Veränderungssperre.

Diese Bekanntmachung ist auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart unter dem Link https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/service/bekanntmachung/ unter aktuelle Enteignungsverfahren abrufbar.

Des Weiteren wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/_DocumentLibraries/DSE/24-02SFT_17-02K.pdf abrufbar ist.

gez. Constanze Knapp

Obsternte 2026 - Erträge von städtischen Obstbäumen

Liebe Filderstädter*innen, die in den letzten Jahren kostenlose Bereitstellung des Ertrages aus dem städtischem Obstbaumbestand hat sich bewährt und ist sehr positiv von der Filderstädter Einwohnerschaft angenommen worden. Die Stadt Filderstadt hat sich auch dieses Jahr dafür entschieden, die Erträge aus städtischem Obstbaumbestand 2026 der Filderstädter Bevölkerung unentgeltlich zur Abernte anzubieten. Dieses „Soforthilfeprogramm“ der Stadt Filderstadt trägt dazu bei, dass alle Bürger*innen Zugang und Unterstützung erhalten, sich gesund, biologisch, nachhaltig und ausgewogen mit Lebensmitteln zu versorgen.

Alle städtischen Obstbäume/ Lose, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, sind in den nachstehend aufgeführten Lageplänen rot und mit einem Pfeil markiert. Die Anzahl der jeweiligen Obstbaumarten (Apfel, Birne etc.) ist hinterlegt. Alle interessierten Streuobstwiesenliebhaber*innen können einen oder mehrere Obstbäume frei wählen und je nach Reifezustand, sich am Ertrag bedienen und erfreuen.  

Wir bitten ausdrücklich, das Obst erst im reifen Zustand zu ernten, da andernfalls Äste beschädigt oder abgerissen werden könnten. Die Obstbäume sind bei der Ernte grundsätzlich pfleglich und umsichtig zu behandeln. Eine Rückmeldung an die Stadt Filderstadt hinsichtlich des gewählten Obstbaumes ist nicht notwendig. Die Kennzeichnung und Reservierung von einzelnen Bäumen ist untersagt.  

Eindringlicher Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Erträgen um wertvolle Lebensmittel handelt. Der respektvolle Umgang und die Wertschätzung werden deshalb ausdrücklich vorausgesetzt. Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Obsternte und viel Freude mit den Erträgen!

Bernhausen

Bonlanden

TypNameDatumGröße
pdf Los 1 Bonlanden.pdf (PDF, 1007,6 KB) 15.06.2026 1007,6 KB
pdf Los 3 Bonlanden.pdf (PDF, 1,72 MB) 15.06.2026 1,72 MB
pdf Los 4 Bonlanden.pdf (PDF, 1,724 MB) 15.06.2026 1,724 MB
pdf Los 52 und 53 Bonlanden.pdf (PDF, 1,844 MB) 15.06.2026 1,844 MB
pdf Los 55 Bonlanden.pdf (PDF, 803,7 KB) 15.06.2026 803,7 KB

Harthausen

TypNameDatumGröße
pdf Los 3 8 9 Harthausen.pdf (PDF, 1,837 MB) 15.06.2026 1,837 MB
pdf Los 6 Harthausen.pdf (PDF, 911,5 KB) 15.06.2026 911,5 KB
pdf Los 11 und 50 Harthausen.pdf (PDF, 1,638 MB) 15.06.2026 1,638 MB

Plattenhardt

Sielmingen

Öffentliche Bekanntmachung

Die Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Verfahren zur Enteignung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz finden Interessierte hier:

Notfallvorsorge - Filderstadt sorgt vor!

Im Notfall zählt jede Sekunde. Hand aufs Herz: Sind Sie fit in puncto Notfall-Vorsorge? Haben Sie einen Vorrat zu Hause, wenn draußen ein Sturm tobt? Sind Ihre wichtigsten Dokumente griffbereit, wenn ein Feuer oder ein ähnlicher Notfall Sie aus dem Haus zwingen?

Notfallvorsorge geht uns alle an. Katastrophen und Großschadenlagen wie Sturm, Hagel und Starkregen, Überschwemmungen oder Stromausfälle machen deutlich, dass wir auch in einem sicheren Land wie Deutschland nicht vor Katastrophen gefeit sind. In solchen Situationen ist es gut zu wissen, was zu tun ist. Denn Krisen und Katastrophen können uns jederzeit auf die Probe stellen – und nicht immer können die Rettungskräfte sofort zur Stelle sein. Deshalb kommt es darauf an, dass jede und jeder Einzelne sich selbst und anderen helfen kann.

Doch wie schütze ich mich und meine Mitmenschen bei Sturm oder Starkregen? Wie verhalte ich mich, wenn auf einmal alles dunkel wird? Und welche Vorräte sollte ich für eine Krise immer in meinem Vorrat haben?

Auf dieser Seite „Filderstadt sorgt vor!“ finden Sie zahlreiche Hinweise zur eigenen Notfallvorsorge.

Meldungen zur Ukraine/Poltawa

Kontakt Koordinierungsstelle Ukraine-Poltawa

  • Stadt Filderstadt, Amt für Integration, Migration und Soziales
  • Martinstraße 5, 70794 Filderstadt
  • E-Mail: ukraine-hilfe@filderstadt.de; Telefon: 0711/7003-160

Kontakt Filderstädter Dolmetscher*innen-Pool

  • Stadt Filderstadt, Amt für Integration, Migration und Soziales
  • Fatima Hamama
  • Martinstraße 5, 70794 Filderstadt
  • E-Mail: FHamama@Filderstadt.de; Telefon: 0711/7003-421

Sie haben Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen? – Bitte nehmen Sie Kontakt auf.

Dieser Tage sind bereits einige Geflüchtete aus der Ukraine in Filderstadt angekommen und privat aufgenommen worden. Die Stadt möchte gerne den Aufnehmenden und den Geflüchteten (bei Bedarf) ihre Hilfe anbieten und bittet daher darum, sich beim Amt für Integration, Migration und Soziales unter der Telefonnummer: 0711/7003-160 zu melden.

Die Dienststelle ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

  • Montags von 8 bis 12 Uhr
  • Dienstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
  • Mittwochs von 8 bis 12 Uhr
  • Donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
  • Freitags von 8 bis 12 Uhr

Die Spendenkonten für die Poltawa-/Ukrainehilfe

Für die gemeinsame Hilfsaktion der Großen Kreisstädte Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen und Ostfildern (speziell für Poltawa!):

  • Stadt Leinfelden-Echterdingen
  • IBAN: DE37 6115 0020 0010 7717 07
  • BIC: ESSLDE66XXX
  • Verwendungszweck: Hilfe für Poltawa
  • Wichtig: Bitte bei Spenden unbedingt den Namen und die Adresse des/der Spender*in angegeben. Dies ist für die Annahme der Spende sowie die Spendenbescheinigung erforderlich.

Für Geflüchtete aus der Ukraine, die nach Filderstadt gekommen sind und keine sozialen Leistungen erhalten (Sozialfonds der Stadt Filderstadt). Die Bankverbindungen der Aktion lauten (Stichwort: „Hilfe für die Ukraine“):

  • Bernhauser Bank
  • BIC: GENODES1BBF
  • IBAN: DE91 6126 2345 0000 0550 00
  • BW-Bank
  • BIC: SOLADEST600
  • IBAN: DE23 6005 0101 0001 3260 20
  • KSK Esslingen-Nürtingen
  • BIC: ESSLDE66XXX
  • IBAN: DE44 6115 0020 0010 7707 08
  • Volksbank Filder
  • BIC: GENODES1NHB
  • IBAN: DE31 6116 1696 0222 2220 00

WICHTIG! Für beide Spendenaktionen gilt: Bitte bei Spenden unbedingt den Namen und die Adresse des/der Spender*in angegeben. Dies ist für die Annahme der Spende sowie für die Spendenbescheinigung erforderlich.

Wir bitten derzeit darum, von Sachspenden abzusehen. Sobald sich dies ändert, werden wir darüber informieren und einen entsprechenden Aufruf starten. Zuletzt haben die Zentralen des Polnischen und Ukrainischen Rotes Kreuz in einem Appell an ihre Schwestergesellschaften darauf hingewiesen, dass keinerlei Kapazitäten zur Annahme nicht abgesprochener und nicht angeforderter Hilfslieferungen und Unterstützungsangeboten bestehen. Daher bitten auch verschiedene Hilfsdienste dringend darum, von nicht abgestimmten Sachspenden abzusehen.

Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine

Die Stadtverwaltung trifft Vorbereitungen zur Aufnahme von Menschen aus der Ukraine, die aus dem Kriegsgebiet nach Filderstadt kommen werden. Derzeit ist noch nicht absehbar, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Anzahl die Menschen in Filderstadt ankommen werden. Einige Geflüchtete aus der Ukraine sind bereits in Filderstadt aufgenommen worden. Innerhalb der Stadtverwaltung wurde ein Krisenstab unter anderem zur zentralen Koordinierung der Maßnahmen zur Aufnahme der Menschen aus der Ukraine eingerichtet. Es werden städtische Unterkünfte bereitgestellt, doch es werden zusätzlich noch private Unterkünfte benötigt. Sollten Sie Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen können, bitten wir Sie schon heute um Ihre schriftliche Mitteilung an die zentrale Koordinierungsstelle innerhalb der Stadtverwaltung Filderstadt. Teilen Sie uns bitte die Art der Unterbringungsmöglichkeit (z.B. Gästezimmer, Einliegerwohnung, Ferienwohnung), die Dauer, die mögliche Anzahl von Personen, die aufgenommen werden können, sowie Ihre Kontaktdaten mit. Das Kontaktformular finden Sie auf dieser Seite unten.

Für Ihre Hilfs- und Aufnahmebereitschaft danken wir Ihnen herzlich. Bei Fragen können Sie sich sehr gerne an die Koordinierungsstelle wenden:













Radtouren in und um Filderstadt

Interessierte finden hier Infos zu Radtouren

Weitere Informationen

Kontakt

Amt für Klimaschutz, Steuerung und Kommunikation
Aicher Straße 9
70794 Filderstadt
Telefon 0711 7003-1213
Fax 0711 7003-71213

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