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Gesamtfortschreibung Landschaftsplan 2035

Als ökologischer Fachbeitrag zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplan 2035 formuliert die Gesamtfortschreibung des Landschaftsplans 2035 Leitlinien für eine umweltgerechte und nachhaltige Entwicklung des Stadtgebietes Filderstadt und erarbeitet die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der naturverträglichen Erholungsvorsorge für die nächsten 10 – 15 Jahre.

Den rechtlichen Rahmen für die Landschaftsplanung bilden die Naturschutzgesetzgebungen des Landes (Naturschutzgesetz für Baden-Württemberg (NatSchG BW) und des Bundes (Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie das Baugesetzbuch (BauGB). 
In den §§ 1 und 9 BNatSchG sind die Ziele für Naturschutz und Landschaftspflege sowie die Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung geregelt. Dabei soll der Landschaftsplan den vorhandenen und zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft dokumentieren und die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 BNatSchG) konkretisieren. 
Der Entwurf der Gesamtfortschreibung des Landschaftsplans (LP) 2035 besteht aus der Planzeichnung und dessen Begründung sowie weiteren Fachplänen.

Aufgaben und Inhalte des Landschaftsplans 
Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für einen Raum werden im Landschaftsplan als Fachplan definiert. Dem geht eine analytische Aufarbeitung von Naturhaushalt und Landschaft voraus.
Dabei soll der Landschaftsplan den vorhandenen und zu erwartenden Zustand von Natur und Landschaft dokumentieren und die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz ) konkretisieren.  

Der Landschaftsplan besteht aktuell aus dem Entwurf des zeichnerischen Teils (Handlungsprogramm (PDF, 3,338 MB)), dem Entwurf des dazugehörigen Textteils (PDF, 19,671 MB) sowie den Entwürfen weiterer Fachpläne (PDF, 28,704 MB), jeweils mit Stand 09.12.2021.

Im Rahmen des Verfahrens zur Gesamtfortschreibung des Landschaftsplanes 2035 wurde der Prognosezeitraum von 2030 auf das Jahr 2035 hochgesetzt. Gleiches gilt für die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035.

Planzeichnung (Handlungsprogramm)

Die Planzeichnung (PDF, 3,338 MB) bildet die zeichnerische Darstellung des Handlungsprogrammes (Textteil Kapitel 7) und stellt das Herzstück der Gesamtfortschreibung des Landschaftsplanes 2035 dar. In der Planzeichnung sind die landschaftspflegerischen Maßnahmen benannt, mit denen die besondere Qualität von Teilen der Teilräume in Bezug auf den Naturhaushalt und das Stadt-/ Landschaftsbild bzw. die Erholungsnutzung erhalten bzw. gefördert werden sollen.

Textteil

Der Textteil (PDF, 19,671 MB) ist in folgende Kapitel gegliedert:

Einleitung (Kapitel 1)
Die Einleitung bildet den Einstieg in die Fortschreibung des Landschaftsplanes 2035 und stellt in knappen Worten den Anlass und die Zielstellung, die rechtlichen Grundlagen, die Aufgaben und Inhalte des Landschaftsplanes sowie den Verfahrensablauf und das Beteiligungsverfahren vor.

Vorgaben für den Planungsraum (Kapitel 2)
Vorgaben für den Planungsraum ergeben sich zum einen aus bestehenden Schutzausweisungen, die Restriktionen bzw. gewisse Erlaubnisvorbehalte für Teilbereiche zur Folge haben können. Zum anderen sind in der Landschaftsplanung die Vorgaben der Raumordnung zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 1 BNatSchG). Die überörtlichen konkretisierten Ziele sind dabei auf Landesebene im Landschaftsprogramm (§ 10 Abs. 1 BNatSchG) und auf regionaler Ebene im Landschaftsrahmenplan definiert.
Über die Raumordnung hinaus ergeben sich Berührungspunkte mit anderen Instrumenten der Umweltvorsorge. Dabei haben insbesondere Nachhaltigkeitsstrategien sowie Strategien zur Anpassung an den Klimawandel und zur Erhaltung der Biodiversität auf 
europäischer Ebene an Bedeutung gewonnen. Die Umsetzung erfolgt über nationale Strategien, die in Deutschland sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene konkretisiert werden. Sie bilden einen übergeordneten Rahmen, an dem sich lokale Umweltziele  orientieren können. Lassen sich daraus für die Landschaftsplanung beeinflussbare Faktoren bzw. Schutzgüter ableiten, können sie als Zielvorgaben formuliert werden. 

Beschreibung des Planungsgebietes (Kapitel 3)
In diesem Kapitel wird das Plangebiet hinsichtlich Lage, (naturräumlicher) Abgrenzung, Geologie, potentieller natürlicher Vegetation, aktueller Nutzung und der Siedlungsentwicklung beschrieben

Bestand und Bewertung der Schutzgüter (Kapitel 4)
Kapitel 4 beinhaltet die Beschreibung des aktuellen Zustands von Natur und Landschaft sowie die Bewertung der aktuellen und potentiellen Leistungsfähigkeit hinsichtlich der gesetzlich definierten Ansprüche. Daneben werden deren Empfindlichkeit gegenüber Nutzungseinflüssen dargestellt. Damit der Landschaftsplan die inhaltliche Grundlage für die Umweltprüfung erfüllen kann, werden die Schutzgüter des Naturhaushaltes um die Schutzgüter nach Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erweitert.

Belastung durch bestehenden Nutzungen (Kapitel 5)
Die Analyse in Kapitel 4 wird durch die Zusammenstellung der bestehenden Belastungen in Kapitel 5 ergänzt.

Leitbild und Zielkonzepte zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Landschaft (Kapitel 6)
Aus den Ergebnissen der Analyse in Kapitel 4 und 5 wird unter Berücksichtigung übergeordneter Planungen eine fachliche Zielkonzeption für die einzelnen Schutzgüter erarbeitet. Dabei wird die Zielsetzung des § 1 BNatSchG sachlich und räumlich, bezogen auf den Planungsraum, konkretisiert. Das Zielkonzept macht konkrete Aussagen über die Sicherung, Entwicklung und Wiederherstellung der Natur- und Schutzgüter in der Kommune. Unter Einbeziehung der Intensität der räumlichen Verteilung und Ausdehnung der einzelnen Nutzungen wird aus dem Zielkonzept der Natur- und Schutzgüter das angestrebte zukünftige Nutzungsmuster für den Raum entwickelt, so dass ein Leitbild als gesamträumliches ökologisches Entwicklungskonzept entsteht. Das Leitbild kann als „Roter Faden“ 
der kommunalen Entwicklung gesehen werden, das den Handlungsrahmen für Entscheidungen sowie für Formulierung von Maßnahmen bildet.

Handlungsprogramm (Kapitel 7)
Auf Grundlage der Zielkonzepte und dem Leitbild in Kapitel 4 und 5 wurden ähnlich strukturierte Teilräume abgegrenzt. Insgesamt wurde das Stadtgebiet in 35 Räume aufgeteilt, wobei der Flughafen nicht enthalten ist. In dem in Kapitel 7 dargelegten Handlungsprogramm werden für jeden dieser Räume landschaftspflegerische Maßnahmen benannt, mit denen die besondere Qualität von Teilen der Teilräume für den Naturhaushalt und das Stadt-/ Landschaftsbild bzw. die Erholungsnutzung erhalten bzw. gefördert werden soll. Zudem werden jene Maßnahmen identifiziert, welche als Ausgleichsmaßnahmen nach Maßgabe der Ökokontoverordnung (ÖKVO) anrechenbar sind.

Strategische Umweltprüfung (Kapitel 8)
Im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung erfolgt die Bewertung, inwieweit der aktuelle und der zu erwartende Zustand den Zielsetzungen von Natur und Landschaft entsprechen. 
Indem die erheblichen Umweltauswirkungen auf alle Schutzgüter des UVPG ermittelt werden, sind die gesetzlichen Anforderungen der Strategischen Umweltprüfung (SUP) zum Landschaftsplan erfüllt.

Weitere Fachpläne

Die weiteren Fachpläne (PDF, 28,704 MB) unterstützen den Textteil und stellen übersichtlich folgende Inhalte dar:
Karte 1: Schutzausweisungen
Karte 2a: Bestand Klima / Luft
Karte 2b: Bewertung Klima / Luft
Karte 3a: Bestand Boden
Karte 3b: Bewertung Boden
Karte 4a: Bestand Grundwasser
Karte 4b: Bewertung Grundwasser
Karte 4c: Bestand Oberflächenwasser
Karte 4d: Bewertung Oberflächenwasser
Karte 5a: Bestand Biotoptypen
Karte 5b: Bewertung Biotoptypen
Karte 5c-f: Detailkarte Bestand Biototypen
Karte 6a: Bestand Fauna
Karte 6b: Bewertung Fauna
Karte 7a: Bestand Landschaftsbild
Karte 7b: Bewertung Landschaftsbild
Karte 8a: Bestand Menschen / menschliche Gesundheit
Karte 8b: Bewertung Menschen / menschliche Gesundheit
Karte 9a: Bestand Kultur- und Sachgüter
Karte 9b: Bewertung Kultur- und Sachgüter
Karte 10: Vorbelastungen

Kontakt

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Uhlbergstraße 33
70794 Filderstadt
Telefon 0711 7003-644
Fax 0711 7003-7795
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Aufgaben

Landschaftsplanung, Untere Naturdenkmalbehörde und Artenschutz

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