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Perspektive Filderstadt 2030 / 35


 

Luftbild von Filderstadt
Foto: e

Das Projekt PERSPEKTIVE FILDERSTADT 2030 / 35 startete mit gutem „Rückenwind“ aus der Politik . 2017 wurde das Räumliche Leitbild beschlossen, das eine der Grundlagen für die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2035 bilden soll.

Mit der Erarbeitung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2030 und des Räumlichen Leitbildes wurde die Bürogemeinschaft aus den Büros Reschl in Kooperation mit Pesch und Partner beauftragt. Mit den beauftragten Planungspartnern konnten zwei der renommiertesten Büros im Raum Stuttgart für die Themen Stadtentwicklung, Städtebau, Wirtschaftsförderung sowie Partizipation für die anstehende anspruchsvolle Aufgabe der Leitbildentwicklung und Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans gewonnen werden.

Um die Naturräume zu sichern wurde gleichzeitig der Vorentwurf zum Landschaftsplan 2030 durch die Bürogemeinschaft GÖG/Mändle beauftragt. Die notwendige Umweltprüfung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit der Betrachtung der Schutzgüter wurde ebenfalls durch die Bürogemeinschaft GÖG/Mändle erarbeitet. Auch hier bleiben die Kompetenz aller ökologischer Belange und das Wissen um die Umweltbelange von Filderstadt in einer Hand.

Nach Fertigstellung des Vorentwurf des Flächennutzungsplans 2030 und des Landschaftsplans 2030 wurde, nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat, Mitte des Jahres 2018 die frühzeitigen Beteiligung durchgeführt.

Am 15. November 2021 beschloss der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung den Prognosezeitraum für die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes auf das Jahr 2035 heraufzusetzen.

Am 11. April 2022 beschloss der Gemeinderat in öffentlichen Sitzung, für den Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans 2035 die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (Öffentliche Auslegung) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Unterlagen zur Auslegung liegen von Montag, den 25. April 2022 bis einschließlich Freitag, den 03. Juni 2022 im Technisches Rathaus, Uhlbergstraße 33 in 70794 Filderstadt – Plattenhardt im Erdgeschoss öffentlich aus und sind zudem hier während des Zeitraumes der Auslegung abrufbar.

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Stadtplanung und Stadtentwicklung
Uhlbergstraße 33
70794 Filderstadt
Telefon 0711 7003-644
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Herr Jankowski

Stellvertretende Amtsleitung

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Fax 0711 7003-76120
Aufgaben

Stadtentwicklung, Flächennutzungsplanung

Frau Schuhmacher
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Aufgaben

Landschaftsplanung, Untere Naturdenkmalbehörde und Artenschutz

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