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Hundesteuer

Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, müssen Sie Ihren Hund in Ihrer bisherigen Gemeinde abmelden und in Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Ziehen Sie mit Ihrem Hund lediglich innerhalb der Gemeinde um, müssen Sie die Adressänderung Ihrer Gemeinde mitteilen. Sie können die neue Anschrift persönlich, schriftlich oder telefonisch mit Angabe Ihres Namens und des Kassenzeichens des Hundesteuerbescheids bekannt geben.

Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz (KAG)

  • § 9 Absatz 3 Gemeindessteuern in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Freigabevermerk

12.06.2025 Innenministerium Baden-Württemberg und Finanzministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Stadt Filderstadt
Aicher Straße 9
70794 Filderstadt
Telefon 0711 7003-0
Fax 0711 7003-377

Öffnungszeiten