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Balkonkraftwerke – Förderung

Die Förderung von Balkonkraftwerken kann beantragt werden

Geförderte Anlagen in 2022:

Ausbau Solarstromerzeugung in Filderstadt für mehr Klimaschutz

Durch Stecker-Solargeräte beziehungsweise Balkonkraftwerke können Haushalte, die über kein eigenes Dach verfügen, einen Beitrag zum Klimaschutz vor Ort leisten und sich gleichzeitig ein bisschen unabhängiger von Energiepreissteigerungen machen.  

Balkonkraftwerk kaufen und installieren, Förderantrag bei Service-BW ausfüllen (https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/6026177?plz=70794&ags=08116077) und senden.

Was wird gefördert?

Stecker-Solargeräte bzw. Balkonkraftwerke gemäß der Definition der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Bezuschusste Geräte müssen auf Filderstädter Gemarkung betrieben werden.

Wer kann die Förderung erhalten?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen des privaten Rechts, die Mieter*in oder Eigentümer*in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder eines Einfamilienhauses auf Filderstädter Gemarkung sind. Pro Haushalt darf nur ein Förderantrag gestellt werden.

Förderung als Zuschuss 

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der aktuell bei 100 Euro pro Balkonkraftwerk liegt.

Höhe, Laufzeit und Auszahlung der Förderung

Für das Jahr 2026 und 2027 stehen Fördermittel in Höhe von insgesamt 14.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Förderung wird nach Eingangsdatum des Förderantrags ausbezahlt. Ist die Fördersumme ausgeschöpft, besteht kein Rechtsanspruch auf eine weitere Förderung seitens der Stadt Filderstadt.

Weitere Förderungsvoraussetzungen

Ihr Haus steht unter Denkmalschutz? Dann müssen Sie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung beibringen. Es werden nur Geräte gefördert, die über einen Nachweis in Form einer Eigenerklärung/Konformitätserklärung des Herstellers bzw. Verkäufers über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z. B. CE-Kennzeichnung) verfügen. Nicht förderungsfähig sind Geräte, die vor dem 01.01.2026 (Rechnungsdatum) angeschafft wurden. Es gelten die rechtsverbindlichen Angaben der Förderrichtlinie, weitere Details zur Förderung können Sie dort entnehmen.

Kontakt

Herr Dr. Schwarz

Klimaschutzmanager

Telefon 0711 7003-1221
Fax 0711 7003-71221