Regierungspräsidium Stuttgart erteilt Zahlenwerk grünes Licht

Haushalt genehmigt, Filderstadt bleibt handlungsfähig

FILDERSTADT. Gute Nachrichten aus Stuttgart: Das Regierungspräsidium (RP) hat den Filderstädter Doppelhaushalt für die Jahre 2026/2027 samt Mittelfristiger Finanzplanung bis 2030 genehmigt. Damit bleibt Filderstadt handlungsfähig.

Ein Blick zurück: heftige Diskussionen, überraschende Abstimmungen in den vorberatenden Ausschüssen, Zweifel an der Tragfähigkeit des Planwerks. Verwaltung und Gemeinderat haben in den vergangenen Monaten hart um den Doppelhaushalt 2026/2027 gerungen. Am Ende mit Erfolg: Im März dieses Jahres wurde das Zahlenwerk schließlich mit großer Mehrheit (bei lediglich zwei Gegenstimmen) vom Gremium verabschiedet und in Richtung RP verschickt. Nach der Prüfung kam nun grünes Licht aus Stuttgart. Der Filderstädter Haushalt sei zwar nicht ausgeglichen, aber genehmigungsfähig. Oberbürgermeister Christoph Traub zeigt sich erleichtert. Er dankt dem Team der Stadtkämmerei um Georg Braunmüller für die „sorgsame und verantwortungsvolle Aufstellung des Haushalts“ sowie den Mitgliedern des Gemeinderats für deren Unterstützung: „Damit bleiben wir für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt handlungsfähig!“

Erträge und Ausgaben halten sich nicht mehr die Waage

Bei aller Freude über die Genehmigung des Planwerks bleibt das Filderstädter Stadtoberhaupt realistisch. Der Haushalt sei zwar genehmigt, aber nicht ausgeglichen. Im Klartext bedeute dies, dass die Erträge und Ausgaben der Kommune auseinanderliefen, sich nicht mehr die Waage hielten. Vereinfacht gesagt: Die Ausgaben können nicht mehr durch die Einnahmen gedeckt werden. Die Zahlen: 2026 belaufen sich die Gesamterträge auf rund 177 Millionen Euro, in 2027 auf etwa 183 Millionen Euro. Demgegenüber gilt es, in 2026 knapp 188 Millionen Euro und 2027 rund 195 Millionen Euro für die Aufwendungen aufzubringen. Die Ergebnisdefizite müssen durch die angesparten Rücklagen der Vorjahre ausgeglichen werden.

Georg Braunmüller erklärt: Das in 2026 und 2027 vorgesehene Investitionspaket von über 94 Millionen Euro sei dabei nicht mehr aus dem „Sparstrumpf der Stadt“ (den Liquiditätsrücklagen der vergangenen Jahre) zu finanzieren. Der Stadtkämmerer: „Infolgedessen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von rund 77 Millionen Euro in den beiden Haushaltsjahren vorgesehen.“

„Konsolidierungsprozess muss konsequent fortgesetzt werden“

Christoph Traub stellt unmissverständlich klar: „Der eingeschlagene Konsolidierungsprozess muss konsequent fortgesetzt werden.“ Die Lösungsansätze: Die Verwaltung versuche, dem „strukturellen Problem“ in drei Schritten gegenzusteuern. Anbei die dazugehörigen Stichworte:

  • Aufgabenkritik (eigene Aufgaben kritisch zu prüfen)
  • Standards: Art, Güte und Umfang von städtischen Leistungen (Freiwilligkeitsleistungen sowie weisungsfreie Pflichtaufgaben) überprüfen. Dies wird auch künftig eine Daueraufgabe sein.
  • Strukturanpassung (bereits ein laufender Prozess, Neudefinitionen von Referats- und Amtsstrukturen, Umsetzung eines zentralen Gebäudemanagements …). 

Hinzu kommt das neue Prozedere in Sachen Wiederbesetzung von städtischen Stellen (seit 2026). In diesem Bereich gebe es „keinen Automatismus mehr“ (Traub). Stattdessen stehe nun zunächst eine organisatorische Prüfung jeder einzelnen Stelle an: Wird diese Stelle weiterhin benötigt? Kann sie gestrichen werden? Bleibt sie in der bisherigen Form bestehen oder wird sie angepasst? Hier wird von Fall zu Fall geprüft, abgewogen und (neu) entschieden.

„Wer bestellt, soll auch bezahlen“

Der Haushalt einer Stadt folgt darüber hinaus den Grundsätzen für alle Kommunalverwaltungen: unter anderem dem Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgebot, der Berücksichtigung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) sowie dem Grundsatz der Einnahmebeschaffung (durch Beiträge, Gebühren und Steuern). Der Oberbürgermeister: „Unser Vorgehen ist strategisch und planvoll. Es wird keine Kürzungen nach dem Kahlschlagprinzip geben.“

Mit Blick auf die „Schieflage“ von Erträgen und Aufwendungen erinnert Traub erneut an eine der Ursachen des „strukturellen Problems“. So manche Position auf der städtischen Ausgabenseite in Millionenhöhe sei „nicht hausgemacht“. Er fordert einmal mehr das so genannte „Konnexitätsprinzip“ ein: „Wenn Bund und Land (neue) Aufgaben auf die Kommunen übertragen, müssen diese auch dafür bezahlen. Ganz einfach: Wer bestellt, bezahlt.“

Einschätzung des Regierungspräsidiums

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen kommt das RP Stuttgart zu folgenden Einschätzungen: „… setzt sich die angespannte Finanzlage der Stadt Filderstadt weiter fort. Die Ertragssteigerungen reichen für die beiden Haushaltsjahre nicht aus, um ordentliche Aufwendungen zu kompensieren … Das Ziel des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts, die Gewährleistung der integrativen Gerechtigkeit, wird somit weiterhin verfehlt …“ Eine „Trendwende“ sei, so Regierungspräsidentin Susanne Bay, auch in der mittelfristigen Finanzplanung nicht absehbar. Sie fordert die Große Kreisstadt daher auf, nicht nur „die sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung zu intensivieren“, sondern auch „auf eine bestmögliche Ausschöpfung von Erträgen und Einzahlungen zu achten“. Gleichzeitig gelte es, „die Standards sowohl bei der Aufgabenerfüllung als auch bei investiven Maßnahmen kritisch zu hinterfragen“.

Filderstadts Doppelhaushalt ist genehmigt. Dennoch verweisen auch der Oberbürgermeister sowie Stadtkämmerer Georg Braunmüller auf den „Ernst der Lage“. Gemeinsam mit dem Gemeinderat müsse der eingeschlagene Spar- und Konsolidierungsprozess konsequent fortgesetzt werden. (sk)