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Leistungen

Antrag zur Förderung einer Wärmepumpe

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Energieverbrauch im Gebäudesektor drastisch gesenkt werden. Über 40 Prozent der Treibhausgasemissionen in Filderstadt entfallen auf die Wärmeversorgung der Gebäude, hier gibt es also ein großes Einsparpotenzial. Wichtig ist, dass sowohl die Sanierungsgeschwindigkeit als auch die Sanierungstiefe angekurbelt werden. Ziel muss sein, dass schneller und besser saniert wird. Wenn der Anlass einer Sanierung nicht genutzt wird, um einen anspruchsvollen energetischen Standard umzusetzen, ist dieser schlechtere Standard für die nächsten Jahrzehnte festgelegt.

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

Amt für Klimaschutz, Steuerung und Kommunikation; Aicher Straße 9, 70794 Filderstadt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Was wird gefördert?

Gefördert wird die private Neuanschaffung einer Wärmepumpe oder einer vergleichbaren klimafreundlichen Heizungsanlage, die eine fossil betriebene Heizung (Öl-, Kohle- oder Gasheizung) in Filderstadt ersetzt. Der Zuschuss kann zusätzlich zu anderen öffentlichen Fördermitteln (z.B. Bundesförderung BEG) gewährt werden. Voraussetzung ist, dass sich die Summe aller in Anspruch genommenen öffentlichen Fördermittel auf maximal 60% der Investitionskosten beläuft.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die (Mit-) Eigentümer/-innen, Erbbauberechtigte oder Hausverwaltungen sind. Das Gebäude muss ein überwiegend zu Wohnzwecken genutztes Gebäude im Stadtgebiet von Filderstadt sein.

Wie wird gefördert?

Jede förderfähige Heizungsanlage wird mit einem pauschalen Zuschuss von 550,00 Euro gefördert.

Verfahrensablauf

Anträge auf Förderungen können gestellt werden, nachdem die Maßnahme umgesetzt wurde. Nach Eingang des Antrags und bei Auszahlung des Förderzuschusses wird eine Bestätigung per E-Mail verschickt. Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet. Sollten mehr Anträge eingehen als Fördermittel insgesamt vorhanden sind, werden die Antragssteller zunächst entsprechend informiert. Sollten wieder Mittel verfügbar sein, rücken die Anträge in der Reihenfolge nach Eingangsdatum nach. Bei absehbarer Ausschöpfung des Gesamtförderbudgets wird die Stadt Filderstadt auf ihrer Internetseite darüber informieren.

Fristen

Die Fristen können der aktuellen Förderrichtlinie entnommen werden

Förderrichtlinie Klimaschutz Stadt Filderstadt

Erforderliche Unterlagen

Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen nach Umsetzung des Projekts eingereicht werden:

- Zahlungsnachweis

- Kopie der Installationsrechnung der Heizungsanlage

- Fachunternehmererklärung

- Foto der alten Heizungsanlage vor dem Ausbau

- Foto der neuen Heizungsanlage nach dem Einbau

Die Stadt Filderstadt behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern und die Verwendung vor Ort zu besichtigen bzw. durch beauftragte Dritte überprüfen zu lassen.

Kosten

Für die Beantragung der Fördermittel entstehen dem Antragsteller keine Kosten

Hinweise

Die bewilligte Förderung kann ganz oder teilweise widerrufen werden, wenn die Maßnahmen nicht entsprechend den geltenden Richtlinien und Anforderungen ausgeführt worden sind oder der Zuschuss auf Grundlage unrichtiger Angaben gewährt wurde. Bei einer Förderungsbewilligung aufgrund unrichtiger Angaben werden die Antragsteller außerdem zur Erstattung anfallender Kosten wie z.B. die Kosten der Antragsbearbeitung, die Kosten der Überprüfung durch eigenes Personal oder durch Dritte oder die für eine Ortsbegehung entstandenen Fahrtkosten herangezogen. Rückforderungen und Verzinsungen erfolgen nach Maßgabe des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes

Freigabevermerk

Stadt Filderstadt

Kontakt

Stadt Filderstadt
Aicher Straße 9
70794 Filderstadt
Telefon 0711 7003-0
Fax 0711 7003-377

Öffnungszeiten