EU Dienstleistungsrichtlinie
Interner Einheitlicher Ansprechpartner
Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) sollen die Chancen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit besser genutzt werden
Ein Dienstleistungserbringer soll dazu alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme einer Tätigkeit erforderlich sind, über Einheitliche Ansprechpartner abwickeln und alle zur Ausübung der Tätigkeit notwendigen Genehmigungen über diesen beantragen können.
Es besteht allerdings keine Verpflichtung diesen Einheitlichen Ansprechpartner zu nutzen. Die Dienstleistungserbringer dürfen sich mit ihren Anliegen auch weiterhin unmittelbar an die zuständigen Stellen wenden. Dies ist auch sinnvoll, da die sachliche Entscheidung bei der zuständigen Behörde liegt.
Welche Dienststelle bei der Stadt Filderstadt zuständig ist, finden Sie in den Links.
Sie können sich aber auch gerne an den Internen Einheitlichen Ansprechpartner beim Referat für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing der Stadt Filderstadt wenden.
Wenn Sie die elektronische Verfahrensabwicklung über den Link Service BW direkt mit der Stadt Filderstadt nutzen wollen, müssen Sie bei der Frage nach der Inanspruchnahme eines Einheitlichen Ansprechpartners mit NEIN antworten.