Bundestagswahl 2021

Wahl zum 20. Deutschen Bundestag

Allgemeines zur Wahl

Die Wahl findet am Sonntag, 26. September 2021, statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet.

Wahlrecht

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Sinne von Art. 116 GG, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihre Hauptwohnung in Deutschland haben und nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleiter.

Wahlverfahren

Der Deutsche Bundestag wird nach dem Prinzip der „personalisierten Verhältniswahl“ in der Regel alle vier Jahre gewählt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat nach dem Wahlsystem dabei zwei Stimmen.

  • Erststimme: Mit der Erststimme bestimmen Wähler und Wählerinnnen, welcher Direktkandidat einen bestimmten Wahlkreis im Bundestag vertritt – einfacher gesagt, wer für sie nach Berlin geht. Dabei gilt das Prinzip: Wer die meisten Erststimmen in einem der 299 Wahlkreise erhalten hat, zieht in den Bundestag ein (relative Mehrheitswahl).
  • Zweitstimme: Ihre Zweitstimme geben Wähler für die Landesliste einer Partei ab. Wenn beispielsweise Partei A bundesweit 20 Prozent der Zweitstimmen erhalten hat, stehen ihr 20 Prozent der Sitze im Bundestag zu.

Verteilung der Sitze: Momentan besteht der Bundestag aus (mindestens) 598 Abgeordneten. Davon werden 299 direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen 299 werden über die Landeslisten der Parteien gewählt. Entscheidend für die Zusammensetzung des Bundestages sind jedoch die Zweitstimmen‐Anteile der einzelnen Parteien.

Briefwahl

Bis spätestens 5. September 2021 gehen den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am Sonntag, 26. September 2021, zu. Mit dieser Wahlbenachrichtigung können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig. Die Zuständigkeit für die Briefwahl liegt bei den Bürgerämtern. Bei allen Bürgerämtern ist es möglich, die Briefwahl vor Ort auszuüben. Wir bitten jedoch aufgrund der aktuellen Situation die Briefwahlunterlagen entweder online anzufordern oder den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein-Antrag in einen Rathaus-Briefkasten einzuwerfen.

An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich können Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Dies kann auch eine Generalvollmacht sein und gilt auch bei Ehegatten und Verwandten. Die bevollmächtigte Person darf jedoch nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nach Eingang Ihrer Wahlbenachrichtigung unter folgendem Link möglich:

Die Online-Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen kann bis Donnerstag, 23. September 2021, 12 Uhr, vorgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist können Wahlscheine nur noch bei den Bürgerämtern beantragt werden. Am Freitag, 24. September 2021, erhalten Sie die Briefwahlunterlagen zwischen 12 und 18 Uhr nur noch beim Bürgeramt Bernhausen, Dr.-Peter-Bümlein-Platz 1. Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst dann an alle Wahlberechtigten verschickt beziehungsweise herausgegeben werden können, wenn uns die Stimmzettel für die Bundestagswahl vorliegen. Dies wird voraussichtlich ab Mitte/Ende August 2021 der Fall sein.

Das Wahlamt ist während den üblichen Öffnungszeiten und am Freitag, 24. September 2021, bis 18 Uhr, beziehungsweise am Samstag, 25. September 2021, zwischen 11 und 12 Uhr unter der Telefonnummer: 0711/7003-333 (Anke Lißner) zu erreichen.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 20. Deutschen Bundestags am 26. September 2021 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

Wahllokaländerungen bei der Bundestagswahl am 26. September 2021:

Stadtteil Bernhausen - Wahllokal 101-03: 

  • Bisher: Bruckenackerschule UG 2, Fröbelstraße 9
  • Neu: Bruckenackerhalle, Fröbelstraße 9 (bereits auf der Wahlbenachrichtigung eingetragen)

Stadtteil Plattenhardt - Wahllokal 401-03:

  • Musikpavillon: ursprünglich geplant (und auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt) Aufgrund von Sanierungsarbeiten im Saal infolge eines Wasserschadens muss das Wahllokal in den nebenan gelegenen Kindergarten Weilerhau verlegt werden. Dieser Wahlraum ist ebenfalls rollstuhlgerecht.

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Telefon 0711 7003-3280
Fax 0711 7003-73280

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