Gesplittete Abwassergebühr

Aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg vom 11.03.2010 mussten in Baden-Württemberg alle Kommunen die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser trennen, um damit die Abwassergebühr gerechter aufzuteilen.

Die Stadt Filderstadt hat aus Luftbildern die Dachflächen und befestigten Flächen für jedes Grundstück (auch öffentliche Flächen) erfassen lassen. Nach Abgleich mit den amtlichen Katasterdaten wurden diese Flächen in einen grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen übernommen. In diesem Bogen muss angegeben werden, welche der ermittelten versiegelten Flächen tatsächlich in die öffentliche Kanalisation entwässern.

Wer auf seinem Grundstück nur wenige einleitende Flächen hat, oder mit entsprechenden Materialien wie "Ökopflaster"- und Gründachflächen dazu beiträgt die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtungen etwas geringer zu belasten, wird mit der getrennten Abwassergebühr entsprechend begünstigt.

Der zunehmende Landschaftsverbrauch und die Versiegelung von Flächen ist eines der zentralen ökologischen Probleme der Gegenwart. Infolge der in den letzten Jahren immer häufiger auftretenden Starkregenereignisse, hilft eine Entsiegelung bei der Bekämpfung von Hochwasser.

Es gibt etliche Möglichkeiten, um mit Regenwasser sinnvolleres zu machen, als es direkt in die Kanalisation zu leiten. Wege, Stellplätze und Garageneinfahrten können als entsiegelte Flächen gebaut bzw. umgebaut werden. Bitte beachten Sie hierbei aber, dass vor dem Bau einer Versickerungsanlage bzw. dem Rückbau von versiegelten Flächen der anstehende Boden auf seine Versickerungsfähigkeit untersucht werden muss. Darüber hinaus ist es auch notwendig, mögliche Risiken für Nachbargrundstücke auszuschließen.

Nachfolgend alle wichtigen Informationen rund um die gesplittete Abwassergebühr:

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