Landtagswahl 2026

Am Sonntag, 8. März 2026, finden die Landtagswahl für den 18. Landtag in Baden-Württemberg statt. Sie als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter in Baden-Württemberg bestimmen, wer Sie im Landtag vertritt. Der Landtag wird alle fünf Jahre neu gewählt.

Wahlrecht und Wählerverzeichnis

Wie wird gewählt?

Mit der Reform des Landeswahlgesetztes im Jahr 2022 haben Sie zwei Stimmen:

  • Mit der Erststimme wählen Sie eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten im Wahlkreis Esslingen. Die betreffende Person wird von den Kreisparteien aufgestellt.
  • Mit der Zweitstimme wählen Sie eine Partei , die dafür eine Landesliste aufstellt. Die Zweitstimme ist die maßgebende Stimme für die Verteilung der Sitze im Parlament.

Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen. Von den Abgeordneten werden 70 nach Wahlvorschlägen in den Wahlkreisen (Kreiswahlvorschläge) und die übrigen nach Wahlvorschlägen im Land (Landeslisten) gewählt.

Bei der Verteilung der Sitze auf die Landesliste werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent im Land abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten haben (Fünf-Prozent-Regel).

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist gemäß § 7 Landtagswahlgesetz (LWG), wer am Wahltag

  • Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und
  • mindestens 16 Jahre alt ist und
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden oder einen Wahlschein haben (§ 8 LWG).

Die Änderung des Alters für die Wahlberechtigung auf 16 Jahre erfolgte mit der Reform des Landtagswahlgesetzes vom April 2022.

Aufnahme ins Wählerverzeichnis

Wählen kann, wer in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinde/Stadt eingetragen ist. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis der Stadt Filderstadt erfolgt automatisch:

  • wenn Sie wahlberechtigt und zum Stichtag am 8. Dezember 2025 mit Ihrem Hauptwohnsitz in Filderstadt gemeldet sind. Sie erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung bis spätestens 15. Februar 2026 zugesandt.
  • bis zum 25. Januar 2026 werden Änderungen im Wählerverzeichnis automatisch durchgeführt.
  • Ziehen Sie nach dem 25. Januar 2026 innerhalb der Stadt Filderstadt um, bleiben Sie in jedem Fall Ihrem bisherigen Wahlbezirk zugeordnet. Wenn Sie nicht in Ihrem bisherigen Wahllokal wählen möchten, beantragen Sie bitte rechtzeitig einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen.

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl werden vom Rechenzentrum in der zweiten Januarhälfte 2026 versandt. Sie müssen bis spätestens 15. Februar 2026 jedem Wahlberechtigten zugehen. 

Briefwahl

Der Versand der Briefwahlunterlagen an die Wählerinnen und Wähler kann erst nach der Lieferung der Stimmzettel erfolgen. Das Wahlamt geht davon aus, dass die Stimmzettel Ende Januar/Anfang Februar 2026 bei den Kommunen vorliegen. Briefwahlunterlagen, die ins Ausland müssen, werden priorisiert bearbeitet und sofort versandt, sobald die Stimmzettel da sind. Briefwahlunterlagen aus dem Ausland sollten so früh wie möglich von dort abgesandt werden, damit sie rechtzeitig bis zum Wahltag im Wahlamt eintreffen. 

Das Wahlamt empfiehlt zur Vermeidung langer Postläufe, den ausgefüllten Wahlbrief direkt in die Rathausbriefkästen zu werfen, sofern eine Aufgabe des Wahlbriefes über die Post vermieden werden kann. Dies insbesondere, je näher der Wahltag bevorsteht. So können für den Rücklauf die Postlaufzeiten eingespart werden. Um dem Risiko der verspäteten Zustellung beziehungsweise Rücksendung von Wahlunterlagen zu entgehen, kann ein/e Wähler*in auch vor Ort in den Bürgerämtern die Briefwahlunterlagen beantragen, erhalten und an Ort und Stelle gleich wählen, sobald die Stimmzettel da sind. 

Hilfen für Blinde und Sehbehinderte

Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von  Stimmzettelschablonen an. 

Diese Stimmzettel werden in die Schablonen gelegt. Die Felder für die Kreuze sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert; auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem ist der Stimmzettel-Inhalt vollständig aufgesprochen.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an:

Badische Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K.
Augartenstraße 55
68165 Mannheim

Anprechpartner: Helge Oppitz (Telefon: 0621 402031/E-Mail: h.oppitz@bbsvvmk.de). 

Personen mit Merkzeichen "BL" im Schwerbehindertenausweis erhalten die Schablone mit Audio-CD automatisch zugesandt. Zur Einhaltung des Datenschutzes erfolgt der Versand über die zuständigen Landkreise.

Weitere Informationen

Kontakt

i-punkt & Kartenservice
Dr.-Peter-Bümlein-Platz 1
70794 Filderstadt-Bernhausen
Telefon: (0711) 7003-394
Telefax: (0711) 7003-493
buergeramt@filderstadt.de

Bürgeramt Bonlanden
Oberdorfstraße 10
70794 Filderstadt-Bonlanden
Tel.: (0711) 775361
Fax: (0711) 7775991
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Bürgeramt Harthausen
Grötzinger Straße 7
70794 Filderstadt-Harthausen
Tel.: (07158) 5018
Fax: (07158) 9560885
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Bürgeramt Plattenhardt
Uhlbergstraße 37
70794 Filderstadt- Plattenhardt
Tel.: (0711) 7003-624 oder -625
Fax: (0711) 7003-657
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Bürgeramt Sielmingen
Rathausplatz 1
Filderstadt- Sielmingen
Tel.: (07158) 9045-0
Fax: (07158) 9045-19
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