Bundesstraße B312 in Bernhausen wird zur Landesstraße

Künftig mehr Gestaltungsmöglichkeiten für die Stadt

OB und Stadtarchivar halten das B312-Schild hoch
Ade B312: Oberbürgermeister Christoph Traub (links) und Stadtarchivar Dr. Nikolaus Back (rechts) „verabschieden“ die Bundesstraße in Bernhausen.

FILDERSTADT. Die Bundesstraße B312 auf Bernhäuser Gemarkung ist vom Regierungspräsidium Stuttgart zur Landesstraße umgestuft worden. Die Verfügung ist am 9. September veröffentlicht worden, die Umstufung erfolgt nun zum 1. Oktober 2025.

Die B312 wird zwischen der „Anschlussstelle Plieningen“ der Autobahn A8 und der „Anschlussstelle Filderstadt-Ost“ der B27 zur Landesstraße sowie südlich zwischen Karlstraße und dem Ortseingang Bernhausen zur Gemeindestraße. Die Große Kreisstadt ist dann im innerörtlichen Bereich als Straßenbaulastträger zuständig – wie es auch bei den übrigen Landes- und Kreisstraßen im Stadtbereich der Fall ist.

Die Stadt Filderstadt erhält durch die Abstufung der B312 mehr Möglichkeiten bei der Straßenraumgestaltung in der Bernhäuser Innenstadt. Die Zielsetzung: Bislang unattraktive und laute Straßen sollen allen Verkehrsteilnehmenden dienen und so aufgewertet werden, dass sie im Umfeld auch zum Verweilen einladen. Darüber hinaus ist geplant, die Bedingungen für den nicht motorisierten Individualverkehr und den Öffentlichen Personen-Nahverkehr (ÖPNV) zu verbessern, um so eine Belebung der Stadtmitte zu unterstützen – beispielsweise durch verkehrsberuhigende Maßnahmen.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass Filderstadt für zukünftige Unterhaltungsmaßnahmen zwischen dem nördlichen und südlichen Ortseingang Bernhausens selbst aufzukommen hat. Als finanziellen Ausgleichfür die Abstufung erhält die Stadt Filderstadt einen so genannten Ablösebetrag, mit dem die „Defizite“ (Bewertung der zu beseitigenden Schäden) zwischen dem Bund und der Stadt behoben werden sollen. Von der Umstufung ausgenommen ist die außerörtliche Landesstraße mit dem Flughafentunnel, für die weiterhin die Flughafen GmbH und das Land Baden-Württemberg zuständig sind. (ab)