Aufenthalt und Einwanderung
Ordnungsamt
Parkplatz
P+R Parkhaus in der Filderbahnstraße 14 (kostenpflichtig)
Öffentliche Straßenstellplätze in der Volmarstraße, Tübinger Straße und Gartenstraße,
Parkplatz Krone, Volmarstraße 1 und Parkplatz Friedhof, östliche Friedensstraße
Das Sachgebiet Aufenthalt und Einwanderung befindet sich in der Filderbahnstraße 12 im 1. Obergeschoß in Filderstadt-Bernhausen.
Öffnungszeiten
Donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr ohne Terminvereinbarung
Oder mit Terminvereinbarung über https://termine-reservieren.de/termine/filderstadt/
Zusätzliche Öffnung ausschließlich für die Abholung von beantragten Aufenthaltstiteln nach Erhalt des PIN-Briefes:
Montag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten (Mittwoch geschlossen) unter 0711 7003 3204 Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges
Übergeordnete Dienststellen
OrdnungsamtLeistungen
- Arbeitsplatzsuche im Anschluss an Aufenthalte im Bundesgebiet
- Aufenthaltserlaubnis für Arbeitnehmer aus Drittstaaten - ICT-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Au-pair-Beschäftigte (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige - Mobiler-ICT-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Studierende aus Staaten außerhalb EU/EWR verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Blaue Karte EU zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung beantragen
- Brexit - Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen nachweisen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Wohnsitzauflage - Aufhebung beantragen
Formulare und Onlinedienste
-
Arbeitgeberbescheinigung
- Belehrung Verpflichtungserklärung
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
-
Onlineanträge Aufenthalt und Einwanderung
- Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für die Berufsausbildung, ein Studium, die Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes, ein studienbezogenes Praktikum EU, die Teilnahme an Maßnahmen zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation, einen Sprachkurs, einen Schüleraustausch oder für den Schulbesuch (§§ 16 - 17 Aufenthaltsgesetz)
- Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für die Ausübung einer Beschäftigung, einer selbstständigen Tätigkeit oder zur Forschung (§§ 18 - 21 Aufenthaltsgesetz)
- Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels aus familiären Gründen, zum Beispiel für den Nachzug von Ehegatten oder Kindern zu deutschen oder ausländischen Staatsangehörigen (§§ 27 - 36a Aufenthaltsgesetz)
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum vorübergehenden Schutz für Personen, die aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflohen sind oder bei Kriegsausbruch in Deutschland waren und nicht mehr in die Ukraine zurückkehren können (§ 24 Aufenthaltsgesetz)
- Antrag auf Änderung von Nebenbestimmungen auf dem Aufenthaltstitel oder auf dem Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), zum Beispiel einer Arbeits- oder Wohnsitzauflage (§§ 12 - 12a Aufenthaltsgesetz)
- Antrag auf Erteilung einer zeitlich und räumlich unbeschränkten Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel), zum Beispiel nach mehrjährigem Besitz eines befristeten Aufenthaltstitels (§ 9 Aufenthaltsgesetz und weitere Spezialvorschriften)
- Datenübermittlung für die Ausstellung einer Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für EU- und EWR-Bürger sowie einer Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern (§§ 4a, 5 Freizügigkeitsgesetz/EU)
- Wohnraumbescheinigung

