Antrag zur Förderung der Maximalbelegung von Dachflächen mit Photovoltaik
Die Stadt Filderstadt möchte mit diesem Förderbaustein einen Anreiz für die maximale PV-Belegung von Dachflächen schaffen. Der Klimaschutznutzen ist durch die maximale Ausnutzung am größten. Daher werden nur jene Photovoltaikanlagen gefördert, die eine Maximalbelegung und damit die maximal installierbare Anzahl an Solarmodulen aufweisen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Stadt Filderstadt Amt für Klimaschutz, Steuerung und Kommunikation; Aicher Straße 9, 70794 Filderstadt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Was wird gefördert?
Erwerb, Installation und Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von Wohngebäuden. Förderfähig sind ausschließlich Photovoltaikanlagen, die ordnungsgemäß bei der
Bundesnetzagentur über das Marktstammdatenregister angemeldet werden. Voraussetzung für eine Förderung ist die nachgewiesene Maximalbelegung aller Dachflächen des Wohngebäudes. Bei der
Maximalbelegung nicht berücksichtigt werden zur Solarnutzung nicht geeignete Dachflächen. Dazu zählen Norddächer (Dachausrichtung nördlicher als Nordwest bzw. Nordost), verschattete Dächer,
verschattete Teildachflächen und bereits belegte Flächen (z.B. durch Wärmekollektoren für Solarthermie, Dachfenster, Sicherheits-, Mindestabstände und Befestigungen von Laternen an
Dächern).
Eine grobe Orientierung bietet das Solarpotenzial auf Dachflächen vom Land Baden-Württemberg:
https://www.energieatlas-bw.de/sonne/dachflachen/solarpotenzial-auf-dachflachen
Bei Gebäuden, die unter die Photovoltaik-Pflicht des Landes Baden-Württemberg fallen, werden nur
jene Anlagenteile gefördert, die über die Mindestanforderung nach der Photovoltaik-Pflicht-
Verordnung Baden-Württemberg hinausgehen (Nachweis des Mindestnutzungsumfangs
erforderlich).
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Hauseigentümer/-
innen, deren Vertretungsberechtigte oder Hausverwaltungen sind. Das Gebäude muss ein
überwiegend zu Wohnzwecken genutztes Gebäude im Stadtgebiet von Filderstadt sein.
Wie wird gefördert?
Gefördert wird die PV-Maximalbelegung in Höhe von 150,00 €/Kilowattpeak Anlagenleistung. Die
maximale Förderung beträgt 1.500,00 Euro.
Verfahrensablauf
Anträge auf Förderungen können gestellt werden, nachdem die Maßnahme umgesetzt wurde. Nach Eingang des Antrags und bei Auszahlung des Förderzuschusses wird eine Bestätigung per E-Mail verschickt. Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet. Sollten mehr Anträge eingehen als Fördermittel insgesamt vorhanden sind, werden die Antragssteller zunächst entsprechend informiert. Sollten wieder Mittel verfügbar sein, rücken die Anträge in der Reihenfolge nach Eingangsdatum nach. Bei absehbarer Ausschöpfung des Gesamtförderbudgets wird die Stadt Filderstadt auf ihrer Internetseite darüber informieren.
Fristen
Die Fristen können der aktuellen Förderrichtlinie entnommen werden.
Erforderliche Unterlagen
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen
nach Installation der PV-Anlage eingereicht werden:
- Kopie der Installationsrechnung der Photovoltaikanlage
- Zahlungsnachweis
- Fotos der Photovoltaikanlage
- Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister
- Nachweis Maximalbelegung durch Fachbetrieb
- PV-Pflicht: Nachweis über Mindestanforderung nach der PV-Pflicht-Verordnung §6 (2)
- Sie unterliegen der Photovoltaikpflicht, wenn es sich bei Ihrer Immobilie um einen Neubau oder eine grundlegende Dachsanierung handelt. Siehe auch folgende Links:
Die Stadt Filderstadt behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern und die
Verwendung vor Ort zu besichtigen bzw. durch beauftragte Dritte überprüfen zu lassen.
Kosten
Für die Beantragung der Fördermittel entstehen dem Antragsteller keine Kosten.
Hinweise
Die bewilligte Förderung kann ganz oder teilweise widerrufen werden, wenn die Maßnahmen nicht entsprechend den geltenden Richtlinien und Anforderungen ausgeführt worden sind oder der Zuschuss auf Grundlage unrichtiger Angaben gewährt wurde. Bei einer Förderungsbewilligung aufgrund unrichtiger Angaben werden die Antragsteller außerdem zur Erstattung anfallender Kosten wie z.B. die Kosten der Antragsbearbeitung, die Kosten der Überprüfung durch eigenes Personal oder durch Dritte oder die für eine Ortsbegehung entstandenen Fahrtkosten herangezogen. Rückforderungen und Verzinsungen erfolgen nach Maßgabe des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes.
Freigabevermerk
Stadt Filderstadt