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Leistungen

Antrag zur Förderung der Photovoltaik-Belegung eines (teil-) vermieteten Wohngebäudes

Das Interesse der Eigentumsparteien bei vermieteten Häusern Photovoltaik zu installieren, ist gering, da der produzierte Strom nicht selbst verbraucht wird. Mieterstrommodelle werden als kompliziert und wenig vorteilhaft wahrgenommen. Durch die Förderung „Photovoltaik Belegung vermietetes Haus“ soll ein finanzieller Anreiz für die Installation einer Photovoltaikanlage geschaffen werden

Zuständige Stelle

Stadt Filderstadt Amt für Klimaschutz, Steuerung und Kommunikation; Aicher Straße 9, 70794 Filderstadt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Was wird gefördert?

Erwerb, Installation und Inbetriebnahme neuer Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von Gebäuden. Förderfähig sind ausschließlich Photovoltaikanlagen, die ordnungsgemäß bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Voraussetzung für eine Förderung ist das Teilhaben mindestens einer zur Miete lebenden Person am produzierten PV-Strom. Bei Gebäuden, die unter die Photovoltaik-Pflicht fallen, werden nur jene Anlagenteile gefördert, die über die Mindestanforderung nach der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung BW hinausgehen (Nachweis des Mindestnutzungsumfangs erforderlich).

Eine grobe Orientierung bietet das Solarpotenzial auf Dachflächen vom Land Baden-Württemberg:
https://www.energieatlas-bw.de/sonne/dachflachen/solarpotenzial-auf-dachflach

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Hauseigentümer/- innen, deren Vertretungsberechtigte oder Hausverwaltungen sind. Das Gebäude muss ein überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes im Stadtgebiet von Filderstadt sein.

Wie wird gefördert?
Gefördert wird die PV-Maximalbelegung in Höhe von 150,00 €/Kilowattpeak Anlagenleistung. Die
maximale Förderung beträgt 1.500,00 Euro.

Verfahrensablauf

Anträge auf Förderungen können gestellt werden, nachdem die Maßnahme umgesetzt wurde. Nach Eingang des Antrags und bei Auszahlung des Förderzuschusses wird eine Bestätigung per E-Mail verschickt. Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet. Sollten mehr Anträge eingehen als Fördermittel insgesamt vorhanden sind, werden die Antragssteller zunächst entsprechend informiert. Sollten wieder Mittel verfügbar sein, rücken die Anträge in der Reihenfolge nach Eingangsdatum nach. Bei absehbarer Ausschöpfung des Gesamtförderbudgets wird die Stadt Filderstadt auf ihrer Internetseite darüber informieren.

Fristen

Die Fristen können der aktuellen Förderrichtlinie entnommen werden.

Erforderliche Unterlagen

Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen nach Installation der PV-Anlage eingereicht werden:

  • Kopie der Installationsrechnung der Photovoltaikanlage
  • Zahlungsnachweis
  • Fotos der Photovoltaikanlage
  • Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister
  • Schriftliche Erklärung einer im Haus zur Miete lebenden Person, dass sie auf dem Dach produzierten PV-Strom bezieht - PV-Pflicht: Nachweis über Mindestnutzungsumfang nach der PV-Pflicht-Verordnung BW

Die Stadt Filderstadt behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern und die
Verwendung vor Ort zu besichtigen bzw. durch beauftragte Dritte überprüfen zu lassen.

 

Kosten

Für die Beantragung der Fördermittel entstehen dem Antragsteller keine Kosten

Hinweise

Die bewilligte Förderung kann ganz oder teilweise widerrufen werden, wenn die Maßnahmen nicht entsprechend den geltenden Richtlinien und Anforderungen ausgeführt worden sind oder der Zuschuss auf Grundlage unrichtiger Angaben gewährt wurde. Bei einer Förderungsbewilligung aufgrund unrichtiger Angaben werden die Antragsteller außerdem zur Erstattung anfallender Kosten wie z.B. die Kosten der Antragsbearbeitung, die Kosten der Überprüfung durch eigenes Personal oder durch Dritte oder die für eine Ortsbegehung entstandenen Fahrtkosten herangezogen. Rückforderungen und Verzinsungen erfolgen nach Maßgabe des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes.

Freigabevermerk

Stadt Filderstadt

Kontakt

Stadt Filderstadt
Aicher Straße 9
70794 Filderstadt
Telefon 0711 7003-0
Fax 0711 7003-377

Öffnungszeiten