Antrag zur Förderung eines Balkonkraftwerks
Die Partizipation von insbesondere Mehrfamilienhausbewohner*innen und Mieter*innen an der Energiewende ist unter den aktuellen Rahmenbedingungen sehr schwierig. Einen einfachen, wenn auch zunächst kleinen Schritt, Mehrfamilienhausbewohner*innen an der Nutzung der Sonnenenergie zu beteiligen, stellen sogenannte Stecker-Solargeräte bzw. Balkonkraftwerke dar. Die Stadt Filderstadt möchte deshalb im Rahmen der Solaroffensive die Förderung dieser Geräte fortführen.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Stadt Filderstadt Amt für Klimaschutz, Steuerung und Kommunikation; Aicher Straße 9, 70794 Filderstadt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Installation von neuen steckbaren Stromerzeugungsgeräten (sogenannte Balkonkraftwerke oder Stecker-Solargeräte). Gemäß der Bundesregierung werden darunter Solarmodule mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere verstanden. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Hauseigentümer, deren Vertretungsberechtigte, Hausverwaltungen oder Mieter*innen sind.
Wie wird gefördert?
Der Zuschuss beträgt einmalig 150,00 Euro je Filderstädter Haushalt, der mit einem Stecker-Solargerät bzw. Balkonkraftwerk ausgerüstet wird, unabhängig davon, wie viele Module installiert werden
Verfahrensablauf
Anträge auf Förderungen können gestellt werden, nachdem die Maßnahme umgesetzt wurde. Nach Eingang des Antrags und bei Auszahlung des Förderzuschusses wird eine Bestätigung per E-Mail verschickt. Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet. Sollten mehr Anträge eingehen als Fördermittel insgesamt vorhanden sind, werden die Antragssteller zunächst entsprechend informiert. Sollten wieder Mittel verfügbar sein, rücken die Anträge in der Reihenfolge nach Eingangsdatum nach. Bei absehbarer Ausschöpfung des Gesamtförderbudgets wird die Stadt Filderstadt auf ihrer Internetseite darüber informieren
Fristen
Die Fristen können der aktuellen Förderrichtlinie entnommen werden.
Erforderliche Unterlagen
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen nach Installation der Stecker-Solarstromanlage eingereicht werden:
- gegebenenfalls denkmalschutzrechtliche Genehmigung
- eine Kopie der Rechnung über das angeschaffte Gerät
- Zahlungsnachweis
- ein Foto des montierten Balkonkraftwerks
- eine Kopie des Nachweises über die Erfüllung der gesetzlichen und normativen Anforderungen zur Produktsicherheit (z.B. CE-Kennzeichnung aus dem Datenblatt der Geräte für das Modul und den Wechselrichter).
Die Stadt Filderstadt behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern und die Verwendung vor Ort zu besichtigen bzw. durch beauftragte Dritte überprüfen zu lassen.
Kosten
Für die Beantragung der Fördermittel entstehen dem Antragsteller keine Kosten
Hinweise
Die bewilligte Förderung kann ganz oder teilweise widerrufen werden, wenn die Maßnahmen nicht entsprechend den geltenden Richtlinien und Anforderungen ausgeführt worden sind oder der Zuschuss auf Grundlage unrichtiger Angaben gewährt wurde. Bei einer Förderungsbewilligung aufgrund unrichtiger Angaben werden die Antragsteller außerdem zur Erstattung anfallender Kosten wie z.B. die Kosten der Antragsbearbeitung, die Kosten der Überprüfung durch eigenes Personal oder durch Dritte oder die für eine Ortsbegehung entstandenen Fahrtkosten herangezogen. Rückforderungen und Verzinsungen erfolgen nach Maßgabe des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes.
Freigabevermerk
Stadt Filderstadt