Antrag zur Förderung eines Regenwasserspeichers zu Bewässerungszwecken auf privatem Grundstück
Infolge der Klimaerwärmung nehmen Extremereignisse zu. Hitze, Dürreperioden, Sturm und Starkregenereignisse sind auch hierzulande ein Thema, das die Kommune immer wieder beschäftigt. Sich auf diese Veränderungen einzustellen und Maßnahmen zu ergreifen – wie die Umgestaltung durch mehr Pflanzen, mehr Verschattung und Versickerungsmöglichkeiten – darum geht es in der Klimaanpassung. Eine Versickerung vor Ort und eine Bewässerung der Pflanzen mit Regenwasser ist erstrebenswert. Hier können lokale Regenwasserspeicher hilfreich sein.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Stadt Filderstadt Amt für Klimaschutz, Steuerung und Kommunikation; Aicher Straße 9, 70794 Filderstadt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Was wird gefördert?
Gefördert werden neue, festinstallierte Regenwasserspeicher (Zisternen), die zur Bewässerung auf privaten Grundstücken genutzt werden. Gefördert werden sowohl oberirdisch als auch unterirdisch installierte Regenwasserspeicher. Eine Einleitung des Überlaufs der Zisterne in die Kanalisation oder eine Versickerungsfläche muss gegeben sein. Die geförderten Regenwasserspeicher müssen sich bei Wohngebäuden auf Filderstädter Gemarkung befinden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer/- innen, Erbbauberechtigte, Mieter/-innen, Eigentümergemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümern, z.B. Hausverwaltungen oder Verwaltungsbeiräte) von Ein- oder Mehrfamilienhäusern in Filderstadt sind. Für jedes Grundstück kann ein Antrag nur einmalig gestellt werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung beträgt 150 € pro Kubikmeter (m³) Fassungsvermögen, max. 600 Euro.
Verfahrensablauf
Anträge auf Förderungen können gestellt werden, nachdem die Maßnahme umgesetzt wurde. Nach Eingang des Antrags und bei Auszahlung des Förderzuschusses wird eine Bestätigung per E-Mail verschickt. Vollständige Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bearbeitet. Sollten mehr Anträge eingehen als Fördermittel insgesamt vorhanden sind, werden die Antragssteller zunächst entsprechend informiert. Sollten wieder Mittel verfügbar sein, rücken die Anträge in der Reihenfolge nach Eingangsdatum nach. Bei absehbarer Ausschöpfung des Gesamtförderbudgets wird die Stadt Filderstadt auf ihrer Internetseite darüber informieren.
Fristen
Die Fristen können der aktuellen Förderrichtlinie entnommen werden.
Erforderliche Unterlagen
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen nach Umsetzung des Projekts eingereicht werden:
- Kopie der Installationsrechnung des Regenwasserspeichers (Zisterne)
- Zahlungsnachweis
- Fotos des Regenwasserspeichers
Die Stadt Filderstadt behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern und die Verwendung vor Ort zu besichtigen bzw. durch beauftragte Dritte überprüfen zu lassen.
Kosten
Für die Beantragung der Fördermittel entstehen dem Antragsteller keine Kosten
Hinweise
Die bewilligte Förderung kann ganz oder teilweise widerrufen werden, wenn die Maßnahmen nicht entsprechend den geltenden Richtlinien und Anforderungen ausgeführt worden sind oder der Zuschuss auf Grundlage unrichtiger Angaben gewährt wurde. Bei einer Förderungsbewilligung aufgrund unrichtiger Angaben werden die Antragsteller außerdem zur Erstattung anfallender Kosten wie z.B. die Kosten der Antragsbearbeitung, die Kosten der Überprüfung durch eigenes Personal oder durch Dritte oder die für eine Ortsbegehung entstandenen Fahrtkosten herangezogen. Rückforderungen und Verzinsungen erfolgen nach Maßgabe des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes.
Freigabevermerk
Stadt Filderstadt