Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Briefwahl
Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gehen bis spätestens 2. Februar 2025 die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 zu. Mit dieser Wahlbenachrichtigung kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (zum Beispiel per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Stadtverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.
Die Zuständigkeit für die Briefwahl liegt bei den Bürgerämtern. Bei allen Bürgerämtern ist es möglich, die Briefwahl vor Ort auszuüben. Wir bitten die Briefwahlunterlagen entweder online anzufordern oder den ausgefüllten und unterschriebenen Wahlschein-Antrag in einen Rathaus-Briefkasten einzuwerfen.
Wir bitten um Beachtung, dass der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen an einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich nur ausgehändigt werden dürfen, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Dies kann auch eine Generalvollmacht sein und gilt auch bei Eheleuten und sonstigen Familienangehörigen. Ein Bevollmächtigter darf jedoch nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Wir bitten weiterhin schon jetzt alle Briefwählerinnen und Briefwähler, die roten Wahlbriefumschläge entweder persönlich bei den Bürgerämtern abzugeben oder in einen Rathaus-Briefkasten einzuwerfen.
Die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nach Eingang Ihrer Wahlbenachrichtigung bis Donnerstag, 20. Februar 2025, 12 Uhr möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst dann an alle Wahlberechtigten verschickt beziehungsweise herausgegeben werden können, wenn uns die Stimmzettel für die Bundestagswahl vorliegen. Dies wird voraussichtlich ab circa 10. Februar 2025 der Fall sein. Wir werden unverzüglich alle bis dahin eingegangenen Wahlschein-Anträge für die Briefwahl abarbeiten und die Übersendung per Post vornehmen.
Zum Ablauf der Online-Beantragung:
Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an: buergeramt@filderstadt.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Die Online-Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen kann bis Donnerstag, 20. Februar 2025, 12 Uhr, vorgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist können Wahlscheine nur noch bei den Bürgerämtern beantragt werden. Am Freitag, 21. Februar 2025, erhalten Sie die Briefwahlunterlagen zwischen 12 und 15 Uhr nur noch beim Bürgeramt Bernhausen, Dr.-Peter-Bümlein-Platz 1.
Gemäß § 28 Abs. 10 der Bundeswahlordnung kann einem Wahlberechtigten, der glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden (am Samstag, 22. Februar 2025, jedoch lediglich zwischen 10 Uhr und 12 Uhr und nur beim Bürgeramt Bernhausen, Dr.-Peter-Bümlein-Platz 1).
Die roten Wahlbriefe können Sie in einen Filderstädter Rathaus-Briefkasten Ihrer Wahl bis Sonntagvormittag, 23. Februar 2025, einwerfen. Am Wahlsonntag werden jedoch im Laufe des frühen Sonntagnachmittags alle Rathaus-Briefkästen letztmalig geleert. Sie können dann an diesem Tag nach der Leerung Ihre roten Wahlbriefumschläge nur noch in den Rathaus-Briefkasten an der Aicher Straße 26, Stadtteil Bernhausen, einwerfen. Dieser Briefkasten wird letztmalig um 18 Uhr geleert. (al)